Keine BKA-Sperrlisten, bis das Anti-Kinderporno-Gesetz gültig istWeiterlesen beim Spiegel...
Von Frank Patalong
Die von Familienministerin Ursula von der Leyen erwirkten "Provider-Verträge" über Sperrlisten gegen Kinderpornografie sind womöglich Makulatur. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verbot die Übergabe der Listen an die Provider, bis es eine gesetzliche Basis für dafür gibt.
Wurden vom Bundeskriminalamt BKA bereits Sperrlisten über zu blockierende Webseiten an deutsche Internetprovider gegeben? Das zu klären ist Ziel eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Ein Bremer Blog-Betreiber behauptet dies, das BKA stritt es ab, doch dem Gericht reichte das nicht: Mit einer "Aufklärungsverfügung" fordert es eine eidesstattliche Erklärung von BKA-Präsident Jörg Ziercke, "aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der Arcor AG & Co KG am 07.04.2009 geschlossene Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider Arcor (...) zur Verfügung gestellt worden sind und werden."
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Erstellt: 2009-10-09 12:01:55 Aufrufe: 3323
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