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25.06.2018 Zivilgesellschaft fordert Ende der Vorratsdatenspeicherung in Europa

62 europäische Organisationen schreiben an die Europäische Kommission

Heute haben zivilgesellschaftliche Gruppe und WissenschaftlerInnen aus 19 Mitgliedsstaaten der EU die Europäische Kommission aufgefordert, endlich die vom EuGH in mehreren Urteilen für grundrechtswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung auch in den Staaten zu beenden, die diese Praxis noch immer nicht eingestellt haben.

Aktion Freiheit statt Angst gehört zu den 62 Unterzeichnern des Schreibens.

European Commission 
Secretary-General 
B-1049 Brussels 
BELGIUM

Betreff: Anwendung der Tele2 Sverige-Rechtsprechung in ganz Europa

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir sind Organisationen, die auf unterschiedliche Weise digitale Rechte verteidigen.

Wir sind NGOs und Rechtsstreitgruppen, die täglich durch Workshops und andere Bildungsaktivitäten gegen legale Überwachung und zur Unterstützung der digitalen Kompetenz und Datenhoheit durchführen. Wir sind Community-Netzwerke und Organisationen, die auf lokalen Kommunikationsinfrastrukturen agieren und im Interesse des Gemeinwohls verwaltet werden, für die Menschen von den Menschen. Wir sind Akademiker, die Gesetze und die Hierarchie von Normen in Übereinstimmung mit demokratischen Werten analysieren und lehren, ohne die es keine Rechtsstaatlichkeit gibt. Wir sind Bürger und Vertreter, die sich gemeinsam für die Wahrung von Rechten und Freiheiten, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten, einsetzen.

In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach in Schreiben auf bestehende Hürden in unseren rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/DRletter_Malmstroem.pdf
https://www.laquadrature.net/en/call_suspension_privacy_shield
https://netcommons.eu/?q=news/open-letter-eu-policy-makers-community-networks
https://privacyinternational.org/sites/default/files/2017-12/Data%20Retention_2017.pdf

Gemeinsam möchten wir nun an die Europäische Kommission unsere Bedenken, bezüglich der sogenannten "Vorratsdatenspeicherung" und der damit einhergehenden Einhaltung der Gesetze, durch die verschiedenen Mitgliedstaaten, richten. Insbesondere möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass bestimmte EU-Mitgliedstaaten die Entscheidungen des EuGH über die Vorratsdatenspeicherung noch immer nicht anwenden.

Tatsächlich hat die Richtlinie 2006/24, die die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten ermöglichte, die Privatsphäre und den Datenschutz von Personen erheblich beeinträchtigt. Obwohl der Inhalt der telefonischen oder elektronischen Kommunikation, und der dadurch entstehenden Informationen, ausdrücklich von der Überwachung ausgeschlossen wurde, verpflichtete er die Mitgliedstaaten, die Aufbewahrung personenbezogener Daten zu gewährleisten und den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit zu geben, das Kommunikationsverhalten und die Online-Aktivitäten einer Person zurückzuverfolgen.

Vor vier Jahren hat der EuGH die Ungültigkeit der Richtlinie 2006/24 / EG festgestellt (EuGH, 8. April 2014, Digital Rights Irland), und vor mehr als einem Jahr wurden die gleichen Punkte, direkt und ohne Mehrdeutigkeiten in einer Vorabentscheidung wiederholt, welche durch Gerichte in Schweden und im Vereinigten Königreich angefordert wurde (EuGH, 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige). In diesem Urteil hat der Gerichtshof festgestellt:

"Eine solche Gesetzgebung fordert keine Beziehung zwischen den zu speichernden Daten und einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Sie ist insbesondere nicht beschränkt auf die Aufbewahrung von

(i) Daten, die sich auf einen bestimmten Zeitraum und / oder geographisches Gebiet beziehen sowie eine Gruppe von Personen, die auf die eine oder andere Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnten, oder
(ii) Personen, die aus anderen Gründen durch die Speicherung ihrer Daten zur Verbrechensbekämpfung beitragen können (. ..)

Nationale Rechtsvorschriften, wie in der Ausgangslage dargestellt, überschreiten daher die Grenzen des unbedingt Erforderlichen und können innerhalb einer demokratischen Gesellschaft nicht als gerechtfertigt angesehen werden."

Das europäische Recht hat Vorrang vor nationalen Gesetzen. Daher müssen die genannten Urteile des Gerichtshofs für alle ähnlichen Rechtsvorschriften in der gesamten Europäischen Union gelten. Wir haben jedoch festgestellt, dass mindestens 21 EU-Mitgliedstaaten weiterhin nationale Maßnahmen zur allgemeinen und nicht zielgerichteten Massenspeicherung von Daten umsetzen und damit unvereinbar die Auslegung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung durch den EuGH missachten und willkürlich in die Rechte jedes Einzelnen, unter anderem die Achtung des Privat- und Familienlebens und des Schutzes personenbezogener Daten sowie der Meinungsfreiheit, eingreifen.

Diese Länder sind: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich.

In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung entsprechen die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Länder nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Heute reichen 62 Organisationen, Akademiker aus 19 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union richten ihre Beschwerde an die Europäischen Kommission, um Maßnahmen zu fordern und sich für den Schutz der Grundrechte einzusetzen, wie es in den Artikeln 7, 8 und 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist und von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs ausgelegt wurde.

Wir fordern die Anwendung von Sanktionen gegen nichtkonforme Mitgliedstaaten, durch einen Verweis auf den Gerichtshof, der die logische Streichung aller derzeitigen nationalen Rahmenbedingungen für die Vorratsdatenspeicherung beschließen sollte.

Vielen Dank im Voraus für das Handeln und die Wahrung der Rechte von EU-Bürgern und Einwohnern.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterstützer:

Mehr dazu bei https://exegetes.eu.org/en/


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2VV
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Erstellt: 2018-06-25 01:30:23
Aufrufe: 2484

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