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19.06.2018 Das BKA und die neue VDS-Propaganda

Nutzen der Vorratsdatenspeicherung auch mit falschen Zahlen nicht belegbar

Mit falschen Zahlen hat das Bundeskriminalamt (BKA) erneut Propaganda für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gemacht. Wieder wird, wie vor Jahren bei der gescheiterten Einführung von Internetsperren mittels eines "Zugangserschwerungsgesetzes", Kinderpornografie als Mittel eingesetzt, um die Bevölkerung und die Politiker zu Grundrechtseinschränkungen zu bewegen.

Wie Netzpolitik.org recherchiert hat, hatte die Kinderhilfe von ihr verbreitete falsche Zahlen nach einem Hinweis von Netzpolitik.org still und heimlich korrigiert, das BKA hielt das nicht für notwendig und erneuerte seine Forderung nach anlassloser Massendatenspeicherung auf seiner Startseite.

Wie Therapeuten und auch die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes weiß, so geschieht sexueller Missbrauch von Kindern meist im Geheimen und wird nur zu einem geringen Prozentsatz im Internet sichtbar. Und obwohl die Anzahl der bekannt gewordenen Straftaten im letzten Jahr um 4% gesunken und die Aufklärungsquote mit 85% vergleichsweise hoch ist, behauptet das BKA, dass das höchstrichterliche Verbot der anlasslosen Massenüberwachung mittels VDS dafür verantwortlich zu machen ist, dass „der mögliche andauernde Missbrauch von Kindern in diesen Fällen nicht gestoppt werden [konnte]“.

Vergessen wir nicht, dass zu Zeiten des "Zugangserschwerungsgesetzes" noch behauptet wurde, dass sich die Pädophilen alle im Darknet tummeln und deshalb nur Internetsperren den Missbrauch (der zu dem Zeitpunkt schon längst geschehen ist) verhindern könnten.

Auch in einem anderen Beispiel auf ihrer Begründungsseite für die angebliche Sinnhaftigkeit der VDS irren die BKA-ler. Über den Fall des „Autobahnschützen“ schreiben sie: „Nach langwierigen Ermittlungen der Polizei konnte der Täter letztendlich gefasst werden. Nach seiner Identifizierung wurden die auf ihn registrierten Handynummern analysiert.“ Genau das ist richtig, der Täter konnte gefasst werden zu einem Zeitpunkt, als es drei Jahre lang keine Vorratsdatenspeicherung mehr gab. Erst dann wurden seine Handydaten analysiert, die trotz Ende der Vorratsdatenspeicherung noch bei den Providern vorlagen! Im Laufe dieser Ermittlung wurden fast 600.000 Mobilfunk-Verbindungsdaten abgefragt und 3,8 Millionen Auto-Kennzeichen fotografiert - und das alles ohne Vorratsdatenspeicherung.

Und wenn jetzt noch jemand irgend einen Sinn in der VDS sieht, außer den Profiten für die IT-Firmen, die Telekom hat 300 Millionen Euro für die Wiedereinführung der VDS investieren müssen,  so haben wir hier (und in vielen weiteren Artikeln) Argumente gegen eine anlasslose Massenüberwachung unserer Kommunikation gesammelt. Auch das BVerfG und der EuGH haben die Unzulässigkeit der VDS wohl ausreichend begründet.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2018/luegen-fuer-die-vorratsdatenspeicherung-das-bka-praesentiert-neue-propaganda-wir-kontern/
und https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2017/BKATabellen/Faelle/BKA-F-01-T01-Fallentwicklung_excel.xlsx?__blob=publicationFile
und https://netzpolitik.org/2018/luegen-fuer-die-vorratsdatenspeicherung-bka-chef-muench-biegt-sich-zahlen-zu-kinderpornografie-zurecht/
und https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/180611_MINDESTSPEICHERFRISTEN.html


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Tags: #VDS #BKA #Kinderschutz #Pädophile #Darknet #Zugangserschwerungsgesetz #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2018-06-19 09:18:05
Aufrufe: 1293

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