02.06.2018 Erste Abmahnungen "wegen DSGVO" haben begonnen

"Solche Kleinigkeiten könnten leicht abgestellt werden"

Schon am 25. Mai hat es angefangen, mit Wirksamkeit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben  Unternehmen begonnen ihre Mitbewerber wegen fehlerhafter Umsetzung derselben kostenpflichtig abzumahnen.

Wie Heise berichtet, ist in zwei Fällen die Verwendung von Google Analytics ohne Opt-In-Möglichkeit gerügt worden, in einem anderen Fall das Setzen von Cookies ohne Einwilligung. Eine andere Rechtsanwaltskanzlei berichtet von einer Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung. So etwas war aber auch schon vor dem 25. Mai unzulässig.

Solche Abmahnungen werden mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) begründet. Leider können sich die Gerichte bisher nicht einigen, ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen dürfen. Während das OLG Hamburg diese Meinung vertritt ist das Kammergericht Berlin dagegen.

Auch wenn Aktion Freiheit statt Angst sicher nicht auf der Seite geldgieriger Abmahnanwälte steht und deren Praktiken stets verurteilt hat, müssen wir feststellen, dass alle genannten "Vergehen" überflüssig und leicht abstellbar sind.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticaker/meldung/DSGVO-Die-Abmahn-Maschinerie-ist-angelaufen-4061044.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6493-20180525-europaeische-datenschutzgrundverordnung-ab-heute-in-kraft.htm


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Erstellt: 2018-06-02 09:41:48
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