07.05.2018 Fragen- und Forderungskatalog zum Pilotprojekt Südkreuz

Informationsfreiheitsanfrage zum "Projekt Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz"

Inhalt

Einleitung zum Fragen- und Forderungen-Katalog - Pilotprojekt Südkreuz

Das Pilotprojekt „Projekt Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ läuft seit 01. August 2017. Das Projekt wurde nun um ein halbes Jahr verlängert. Eine zweite Phase ist vorgesehen und eine Abgabe des Projekts vom Bundesministerium des Innern, der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts an die Deutsche Bahn wurde angekündigt.

Bereits zum Beginn des Projekts stellten diverse zivilgesellschaftliche Organisationen nicht nur einen Mangel an Transparenz fest, sondern bekommen auf Fragen und Anliegen zur Projektgestaltung, zum Datenschutzkonzept, zur konkreten Durchführung und Zielsetzung teils fehlerhafte und stets nur unzureichende Antworten. Im Falle einer Abgabe des Projekts an die Deutsche Bahn wird aufgrund von privatrechtlichen Unternehmensstrukturen eine totale Intransparenz herbeigeführt/festgeschrieben.

Mit diesem Katalog stellen wir unsere Fragen zur durchgehenden Transparenz und stellen Forderungen zum Schutz der Bevölkerung vor illegalen Aktivitäten unter Verwendung von personenbezogenen Daten. Behörden, Ministerien und Regierung dürfen sich nicht aus der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit stehlen! Wir sehen in dem Projekt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre aller Betroffenen und eine Verletzung der Grundrechte.

Diese Forderungen wurden aus vielen Gesprächen mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen entwickelt. Wer diese Fragen und Forderungen mit seiner Unterschrift unterstützen möchte, kann dies auf der folgenden Seite tun.

Aktion Freiheit statt Angst e.V.        Berlin, den 07.05.2018

Update Dez. 2018: Fazit des Projekts: Das war wohl nichts! Südkreuz Abschlussbericht muss zwischen den Zeilen gelesen werden


01.01 -  Initiierung des Pilotprojekts

Von April 2010 bis September 2013 wurden sozialpsychologische, soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen zur Mustererkennung und Video-Tracking im Forschungsprojekt MuViT untersucht. 2015 wurden die Ergebnisse seitens des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) der Eberhard Karls Universität Tübingen in einem Katalog vorgestellt.  Dabei stellen die Wissenschaftler fest, dass Videoüberwachung alltägliches und selbst gesetzeskonformes Verhalten verändert und zu Anpassung führt. Bereits die technische Herstellung von Sicherheit birgt die Gefahr, demokratische Prozesse, in denen der Wert von Sicherheit ausgehandelt wird, einzuschränken. Außerdem dringt intelligente Videoüberwachung nie zu den Kriminalitätsursachen vor, sondern zeigt lediglich Symptome auf, und dies in einer Art und Weise, die zu verschiedensten Formen von Diskriminierung führen kann.
Quelle: https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/67099/Band11_Vidoe%C3%BCberwachung_Handreichung.pdf

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hält das Pilotprojekt für rechtlich fragwürdig, kann jedoch nicht dagegen vorgehen, da sie nicht zuständig ist. Als Rechtsgrundlage für die Projektdurchführung gibt die Bundespolizei  § 27 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs 1 Nr. 4 Bundespolizeigesetz an. Dies gestattet die selbsttätige Bildaufnahme und -zeichnung zwecks Gefahrenerkennung auf Bahnhöfen der Bundesbahn. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, dass die Norm hier greift.
Quelle: https://www.bundestag.de/blob/439670/e2efe42f49749393cc701c7c4f9af7d8/wd-3-202-16-data.pdf

Wir wünschen deshalb eine Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten zu dem Projekt und Antworten auf folgende grundsätzliche Fragen:


01.02 - Fortführung und Folgeprojekte

Uns wurde mitgeteilt, dass das Projekt verlängert wurde und es bereits Ausschreibungen für ein Folgeprojekt gibt. Die Ausschreibungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

Wir wollen eine detaillierte Beschreibung zur Fortführung des Pilotprojekts und mögliche Folgeprojekte und die dazugehörigen Datenschutzkonzepte mit allen Details.

02 - Datenverarbeitung - Speicherung, Erfassung, Manipulation und Löschung

02.01 - Misstrauen der Bevölkerung in die Arbeitsweise zwischen Behörden, Privatunternehmen, Regierung und Ministerium

Das vollkommen intransparente Konzept der gesamten Planung Südkreuz hat in der Bevölkerung zu massiven Vertrauensverlusten geführt. Die Komplexität der angewandten technischen Verfahren wurden seitens der verantwortlichen technischen Abteilungen kaum bis überhaupt nicht verständlich nach außen kommuniziert. Gleichfalls stellen Datenschützer und Behörden fest, dass während der „Forschung“ bereits widerrechtlich gehandelt wird und diverse Fragen nicht geklärt sind.

Die Bevölkerung erwartet, dass technische Entwickler ihre Inhalte klar und verständlich kommunizieren können und das tatsächlich auch tun. Wir wollen, dass die Menschen verstehen, was genau mit ihren personenbezogenen Daten, Bild- und Videoaufnahmen passiert. Bisher gibt es aufgrund von Geschäftsgeheimnissen keinerlei Einblick für die Öffentlichkeit und es wird lediglich behauptet, es gäbe Einblick für den Berliner Senat.

Es wird behauptet, dass nur die Versuchspersonen, die ihre Daten freiwillig abgegeben haben, tatsächlich erforscht werden. Fakt ist jedoch, dass die Kameras am Südkreuz alle Personen erfassen können, die den Bahnhof nutzen und es nicht ersichtlich ist, welche Kameras welcher Datenverarbeitung zugeordnet wurden. Die Schilder zum Erfassungsbereich sind unklar und überschneiden sich. Sie sind keine ausreichende Orientierungshilfe.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/gesichtserkennungstechnik-bahnhof-suedkreuz.html

Wir bestehen auf Einblick in sämtliche technische Verfahrensweisen und das Datenschutzkonzept zum Projekt am Südkreuz.

02.02 - Verlängerung der derzeitigen Projektphase - „Verschlechterung“ der Bilder für bessere Forschungsergebnisse

„Der Test soll praxisnäher gestaltet werden - mit Vergleichsbildern schlechterer Qualität für den Abgleich mit der Datenbank.“
Quelle: https://www.golem.de/news/pilotprojekt-am-suedkreuz-de-maiziere-plant-breiten-einsatz-von-gesichtserkennung-1712-131704.html


02.03 - Datenabgleich zwischen privaten und staatlichen Stellen nach Einführung des Regelbetriebs

Bisher nehmen wir an, dass bei einer Einführung solcher neuer Systeme der privatrechtliche Konzern DB einen Abgleich der aufgenommenen Daten mit staatlichen biometrischen Daten aus einer zentralen Datenbank vornehmen können soll. Das ist ein Datenabgleich durch einen privatrechtlichen Konzern (DB) mit biometrischen Personendaten staatlicher Quelle. Dies wäre eine Vermengung privaten und öffentlichen Rechts und somit ein Rechtsbruch.

02.04  -  Vorrätige Speicherung biometrischer Daten

Eine Speicherung biometrischer Daten auf Vorrat ist, wenn das biometrische Foto (spezielle Merkmale, die für den Ausweis oder Pass erfasst wurden, auch Fingerabdrücke) in einer Behördendatenbank zentral gespeichert wird, um für einen Datenabgleich zur Verfügung zu stehen.

Der Prozess des Konstruierens nicht-personalisierter biometrischer Daten durch die Kamerabeobachtung und das Speichern dieser Daten zum möglichen späteren Abgleich entspricht ebenfalls einer vorrätigen Speicherung biometrischer Daten. Das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

Wir fordern keine zentrale Speicherung biometrischer Daten und damit keine Speicherung biometrischer Daten auf Vorrat.

02.05 - "Nachhineinüberwachung"

Bei der „Nachhineinüberwachung“ findet ein nachträglicher Abgleich der Videoaufzeichnungen mit personalisierten biometrischen Daten statt. Im ersten Schritt werden aus Videostreams diverser Kameras Gesichter herausgerechnet.  Diese neuen Daten von noch unbekannten Passanten sollen im 2. Schritt mit gespeicherten Daten aus Behördendatenbanken (derzeit sind es die Daten freiwilliger Probanden) abgeglichen werden.

Wir sind gegen jede Zusammenführung von Videoüberwachungsdaten, die nach 48 Stunden überschrieben werden, mit biometrischen Daten aus Datenbanken.

02.06. - Erkennungsrate & Erfolgseinschätzung

De Maiziere’s Aussage „die Gesichtserkennung hätte trotz Schals und Teilverdeckung des Gesichts toll funktioniert“ ist nicht belegt.

Wir fordern Zahlen für diese Behauptung. Nach aktuellem Forschungsstand ist eine biometrische Erkennung trotz Teilbedeckung nicht möglich.

Wir fordern dazu qualitative und quantitative Aussagen von Kriminologen nicht nur Sozialwissenschaftlern.

Kriminologen können bestätigen, dass Kriminelle ihr Verhalten und ihre optische Erscheinung anpassen können, um nicht aufzufallen und um vom System nicht erkannt zu werden.Sozialwissenschaftler haben bestätigt, dass Verhalten und Aussehen angepasst wird und sich Überwachung auf Verhalten auswirkt. 

Diese Art der biometrischen Erfassung, die im Pilotprojekt erforscht wird, funktioniert nicht bei unkooperativen Verhalten. Wir sehen an dieser Stelle bereits eine gewaltige Diskrepanz zwischen den Kosten des Überwachungssystems und den Mitteln die man benötigt, um sich der Gesichtserkennung zu entziehen, zum Beispiel durch das Ankleben eines Barts, das Tragen von Schiebermütze und Sonnenbrille. 

Wir fordern eine Bilanzierung von Kosten und Nutzen.

Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung stehen die Kosten für den technischen Aufwand in keinem Verhältnis zum geringen Aufwand die eigene Identität zu verschleiern.

Des weiteren fordern wir begleitend eine wissenschaftliche Evaluation.

Statistische Untersuchungen mit prozentualen Angaben zu den untersuchten Personen reichen für eine realistische Einführung dieses Systems im Alltag nicht aus. Zum zweiten kann die wissenschaftliche Auswertung nur stattfinden, wenn detaillierte Fragen zum Forschungsgegenstand tatsächlich geklärt sind.
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/statistische-auswertung-der-gesichtserkennung-am-bf-suedkreuz/#nachricht-87178

03. - Datenschutzkonzept

Das Pilotprojekt Südkreuz erforscht u.a. die Generierung, Speicherung und Verarbeitung nicht-personalisierter biometrischer Daten aus Kamera-Aufzeichnungen und Streams aus den Kameras vor Ort sowie einen Abgleich mit personenbezogenen Daten aus Behördendatenbanken. Bisher wurde kein Datenschutzkonzept vorgestellt. Grundlegende Informationen zur Zielsetzung, dem Umgang mit Daten und die Datentransfers müssen erläutert werden.

Wir wollen Einsicht in das gesamte Datenschutzkonzept des Pilotprojekts.
Wir fordern keine Forschung an Minderjährigen.

04 - Anonymität

Durch die Manipulation der biometrischen Passbilder lassen sich bis zu 5000 neue biometrische Bilder erzeugen. Potentieller Missbrauch zum Beispiel durch Cybercrime (Diebstahl digitaler Identitäten, Manipulation personenbezogener biometrischer Daten und Missbrauch der digitalen Identitäten) ist damit Tür und Tor geöffnet: zum Beispiel können Personen verwechselt werden. Mit False Positives ist zu rechnen.

Bei den Veränderungen können Alter und besondere Merkmale chronologisch für Wunschzeiträume angeglichen werden. Das kann zu existenziellen Schäden für die betroffenen Personen führen, denn durch die Aufhebung der Unschuldsvermutung liegt die Beweislast bei den Beschuldigten.

Beispiel 1: Bilder lassen sich fälschen https://a-fsa.de/d/2SD
Beispiel 2:, falsche Polizeidatenbanken zum G20 Gipfel https://a-fsa.de/d/2Tk ,
Beispiel 3: Monitor vom 15.3.18 Verwechselung des „Florian C., wie Geheimdienste ein Leben zerstören“ http://www.ardmediathek.de/tv/Monitor/Der-Fall-Florian-C-Wie-Geheimdienste-L/Das-Erste/Video?bcastId=438224&documentId=50874612

Um diese Schäden tatsächlich zu verhindern, fordern wir unser Recht auf Privatsphäre ein und die damit verbundene Möglichkeit, sich anonym in der Öffentlichkeit zu bewegen.

05. - Stigmatisierung

Um False Positives zu vermeiden und Stigmatisierungen zu verhindern, müssen die Testpersonen im Pilotprojekt tatsächlich der realistischen Diversität der Gesichter entsprechen!

Wir fordern eine repräsentative Auswahl der Testpersonen: Vulnerable Personen, Diversitäten von Hautfarben und Hautverfärbungen, Diversität der Augenformen, Diversität der Körpergröße proportional zu Kopfgröße, Abhanden sein von Extremitäten im Gesicht, Eineiige Mehrlinge, Gesichtsbemalungen und Gesichtstätowierungen, Gesichtsschmuck wie Piercings, bewegungsbeeinträchtigte Personen und weiterer Möglichkeiten.

Also: Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Auswahl der Testpersonen.

06. - Haftung

Ebenfalls offen sind Haftungsfragen im Falle von False Positives und den damit verbundenen Schwierigkeiten bis hin zu lebensverändernden Umständen, psychosozialen und psychologischen Auswirkungen für den Betroffenen.

07. - Einsatzplan bei Echtzeiterkennung

Im Falle der Einführung dieses Systems und einer positiven Echtzeitgesichtserkennung eines Verdächtigen während einer Tat, bzw. einer kriminellen Tat eines Unbekannten: 

Wir fordern eine genaue Darstellung eines solchen Einsatzplanes.

Derzeit ist bei einer direkt vor Ort durch Sicherheitspersonal beobachteten Straftat ein sofortiger Eingriff seitens des Sicherheitspersonals möglich. Die Bevölkerung stellt sich vor, dass durch die Einführung der neuen Technologie im Falle einer Straftat eine schnellere Sofort-Reaktion des Sicherheitspersonals und damit eine Erhöhung der Effizienz direkt vor Ort und nicht erst im Nachhinein erfolgt.

08.- Kosten-Nutzen-Aufstellung

Das Ministerium spricht derzeit von einer Erkennungsrate von 70%. „Bei 70 Prozent und mehr haben wir eine positive Erkennung der Gesuchten – das ist ein sehr guter Wert“, sagte der Innenminister.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/videoueberwachung-gesichtserkennung-am-suedkreuz-wird-verlaengert/20719188.html

Das bedeutet, dass von 100 Personen 70 Personen erfolgreich erkannt wurden und 30 Personen nicht oder fehlerhaft (False Positives) erkannt wurden. Bei einem Durchlauf von 1000 Personen pro Tag bedeutet das eine Fehlerkennung bzw. keine Erkennung bei 300 Personen.

Ex-Innenminister De Maiziere hat sich dennoch für die bundesweite Einführung solcher Anwendungen ausgesprochen und indirekt eine positive Kosten-Nutzen-Bilanzierung in den Raum gestellt. De Maiziere: Bei einem positiven Endergebnis sei eine flächendeckende Einführung der automatisierten Gesichtserkennung auf Bahnhöfen und Flughäfen denkbar.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/videoueberwachung-gesichtserkennung-am-suedkreuz-wird-verlaengert/20719188.html

Des weiteren sprach er sich für die Regelung durch Landespolizeigesetze sowie Bundespolizeigesetze aus. Verfassungsbeschwerden sind dagegen möglich und die damit verbundenen Kosten müssen ebenfalls in Bilanzierungen erfasst werden.

Wir fordern eine Veröffentlichung der Kosten-Nutzen-Analyse, in der jeweils für das Bundesministerium des Innern, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamts und die Deutsche Bahn  diese Kosten aufgerechnet werden.

09 – Information (Beschilderung & Transparenz)

Am Bahnhof Südkreuz haben wir durch eigene Zählungen derzeit mehr als 120 Kameras ermitteln können, die permanent die Öffentlichkeit aufzeichnen. Dabei ist es von außen nicht sichtbar, welche Kameras welchen Zweck erfüllen. Bereits jetzt wird absolut jeder Bereich ganzflächig aufgezeichnet, so dass ein Aufenthalt am Bahnhof Südkreuz, ohne von einer Kamera erfasst zu werden, unmöglich ist. Sogar im Eingangsbereich zur Toilettenanlage wurden Rundkameras installiert.

Die Informationen vor Ort sind nicht ausreichend. Die Anzahl der Kameras wird nicht genannt. Informationen zum Forschungsprojekt, zum Datenschutzkonzept und der Hintergründe sind vor Ort nicht vorhanden! Es finden sich auch irreführende und fehlerhafte Beschriftungen. Ebenfalls ist für den erfassten Passanten kein Einblick in das seitens der DB und der beteiligten Projektinstanzen gesammelten Datenmaterials möglich. Auch auf  Anfragen von Pressevertretern sowie Medien zum Datenmaterial wurde ablehnend reagiert.

Wir fordern mehr Informationen für die Passanten und Kunden der DB, die von dem Projekt unmittelbar betroffen sind und sich nicht als freiwillige Probanden für das Projekt gemeldet haben.

Wir fordern die Möglichkeit des Einblicks in das System seitens Presse und Medien sowie Privatpersonen, die sich das System anschauen möchten.


Links und Verweise

Unsere bisherige Artikel zum Piloten am Bahnhof Südkreuz finden sich hier:

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.htm
und Aktion am 1.8.17 https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6104-20170801-buergerfahndung-suedkreuz.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6261-20171119-gegen-den-verunsicherungsbahnhof-suedkreuz.htm
und Plan der Kameras am Bahnhof Südkreuz https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6451-20180423-ueberwachungskameras-am-suedkreuz.htm


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2UP
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6470-20180507-fragen-und-forderungskatalog-zum-pilotprojekt-suedkreuz.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6470-20180507-fragen-und-forderungskatalog-zum-pilotprojekt-suedkreuz.htm
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Erstellt: 2018-05-06 19:00:07
Aufrufe: 3397

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