Radio und Fernsehempfang über Antenne wird regional abgeschaltet
Für die staatlich verordneten Rundfunkbeitrag (GEZ) werden alle Bürger mit Radio und Fernsehen versorgt. So denkt man ...
Das ist nicht mehr so in den Städten Marburg, Gießen, Wetzlar und Ansbach und den umliegenden Gemeinden. Seit letzter Woche haben Bürger, die im bayerischen Hesselberg-, im hessischen Angelburg- oder im thüringischen Sonnefeld-, Saalfeld- und Schöneck-Empfangsbereich leben, keinen Empfang von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern über Antenne. Weitere Abschaltungen sind geplant: Im September werden die baden-württembergischen Sender Geislingen, Bad Mergentheim und Brandenkopf/Mittlerer Schwarzwald, der sächsische Sender Schöneck/Vogtland und Dequede/Altmark in Sachsen-Anhalt den Betrieb einstellen.
Vor wenigen Wochen ist eine Teil-Abschaltung des UKW-Rundfunks nach Protesten von Hörern aber auch der lokalen Werbewirtschaft erstmal aufgeschoben worden.
Was ist der Grund für solche Maßnahmen?
Erstens spart das mal Geld aber angeblich sei eine Versorgung über Antenne auch nicht mehr nötig, da ja "alle" Internet haben. Von den ruckeligen Videos bei DSL Anschlüssen mit 1-2Mb/s können sich die gut versorgten Städter keine Vorstellung machen. Abgesehen von der Qualität kommt bei alle Video-on-demand Angeboten hinzu, dass schon wieder mal Daten über die medien-nutzenden Menschen gesammelt werden können, die dann nur der Werbewirtschaft dienen.
Wie sieht es rechtlich aus? Was ist Grundversorgung?
Da haben die öffentlich-rechtlichen Sender mit der Umstellung der GEZ "gute Vorarbeit" geleistet. ARD und ZDF beharren darauf, dass seit der Umstellung von einer empfangsmöglichkeitsabhängigen Gebühr auf eine empfangsunabhängige "Haushaltspauschale" auch bei abgestellter Sendeanlage gezahlt werden muss. Der Bürger könne sich durch einen Kabelanschluss oder eine Satellitenschüssel (mit zusätzichen Kosten) Zugang zum Sendeangebot verschaffen.
Interessant dazu wird die am 16. und 17. Mai am Bundesverfassungsgericht zu erwartende Verhandlung über den Rundfunkbeitrag - nicht nur für die oben genannten "abgeschalteten" Gebiete, sondern allgemein (vgl. Bundesverfassungsgericht verhandelt im Mai über GEZ-Nachfolger).
Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Empfangssignal-wird-abgeschaltet-Buerger-sollen-trotzdem-weiterzahlen-4038294.html
und https://www.heise.de/tp/features/Bundesverfassungsgericht-verhandelt-im-Mai-ueber-GEZ-Nachfolger-4021715.html
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Erstellt: 2018-05-02 08:30:01 Aufrufe: 1264
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