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30.04.2018 Bundestag muss Leasing von Kampfdrohnen verhindern!

Bundeswehr will eine Milliarde für das automatische Töten

Elsa Rassbach, die Vertreterin von Codepink in Deutschland und Aktive bei attac und der DFG-VK, schreibt uns:

... nach neuester Information aus dem Bundestag soll der Leasingvertrag mit Airbus für sieben Heron-TP-Drohnen aus Israel voraussichtlich entweder am 06. oder am 13. Juni dem Haushaltsausschuss zur Bewilligung vorgelegt werden.

Dies bestätigt auch Matthias Monroy in seinem Artikel bei Telepolis und er sieht die SPD in zwei Lager gespalten und fürchtet:

"Die einen haben moralische Bedenken, die anderen kaufen die Linie des Verteidigungsministeriums, dass Drohnen militärisch unbedingt nötig sind. Diese zweite Gruppe, die auch im Verteidigungsausschuss die Oberhand hat, gewinnt - langfristig".

Die Friedensbewegung muss ihre Anstrengungen also noch einmal verstärken!

Viele denken, dass alles zur Bundeswehr-Kampfdrohnen-Beschaffung schon entschieden ist, dies ist dies nicht der Fall. Der im März 2018 unterzeichnete Koalitionsvertrag von Union und SPD hält einen Kompromiss zur Drohnen-Beschaffung fest:

Die Heron-TP-Drohnen dürfen sowieso nur unbewaffnet geleast werden; über die Bewaffnung wird im Bundestag gesondert entschieden, und zwar erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ und der Schaffung der „konzeptionellen Grundlagen“ für den Einsatz. Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen die Koalitionspartner „kategorisch ab, auch durch Drohnen“.

Diese fragwürdige Logik haben wir bereits in unserem Artikel "Kampfdrohnen erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?" in Frage gestellt. Warum sollte Deutschland für 1 Milliarde teure bewaffnungsfähige israelische Drohnen leasen, wenn man sie vielleicht nicht bewaffnen will und normale Übwachungsdrohnen bereits für ein Zehntel des Preises verfügbar wären?

Wir müssen jetzt darauf bestehen, dass der Haushaltsausschuss zum jetzigen Zeitpunkt gar keine Entscheidung zum Leasingvertrag für bewaffnungsfähige Drohnen treffen darf. Erst muss der Bundestag grundsätzlich entscheiden, ob die Bundeswehr bewaffnete Drohnen überhaupt erhalten soll!

Der Leasingvertrag für nicht-bewaffnungsfähige Drohnen vom Typ-Heron 1 wurde erst vor kurzer Zeit für die militärische Aufklärung in Afghanistan und in Mali verlängert, auch das war nicht umsonst!

KEINE KAMPFDROHNEN FÜR DIE BUNDESWEHR!

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6371-20180216-keine-kampfdrohnen-kein-wettruesten.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4195-20140228-eu-parlament-aechtet-drohnen-toetungen.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4224-20140319-drohnen-bald-allgegenwaertig-und-autonom.htm
und https://www.heise.de/tp/features/Countdown-fuer-Kampfdrohnen-4036570.html


Kommentar: RE: 20180430 Bundestag muss Leasing von Kampfdrohnen verhindern!

Wie man in den Wald ruft...
seit ich in Deutschland wohne, mache ich mir eher Gedanken zum Terror. Ob ich ein Festplatz besuchen soll oder nicht. Denn wer Leute angreift, wie auch immer, muss sich nicht wundern, wenn sich Überlebende und Nachkommen oder Verwandte von Opfern sich rächen.
Ich hoffe, dass wir weniger Angst vor Terroranschlägen haben müssen, wenn sich Deutschland auf das Grundgesetz und damit auf den Verteidigungsfall besinnt. Der Verteidigungsfall benötigt keine Aufklärung in Mali oder Afghanistan.
Die Schweiz und mit ihr die schweizer Armee mag ja ein Witz sein. Doch da musste ich mir nie Sorgen machen. Nicht weil die Armee so toll ist. Sonder weil sie tatsächlich nur zuhause rumschiesst.

FT. 10.05.2018 12:07


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2UD
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Erstellt: 2018-04-30 07:41:52
Aufrufe: 1379

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