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Max Schrems will die Schufa verklagenSobald in einem Monat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt möchte der Jurist Max Schrems mit seiner Organisation noyb gegen die deutsche Schufa klagen. Denn er fragt sich, mit welchem Recht von rund 70 Millionen Deutschen Kreditinformationen aufbewahrt werden, ohne dass sie jemals etwas nicht bezahlt haben. Bisher waren Datenschutzverstöße ein "Klacks" für die Beklagten, nun aber drohen bis zu 4% des Jahresumsatzes als mögliches Bußgeld. Das würde gerade auch den Großen, wie Google, Apple und Amazon weh tun.
Beim Fall der Schufa kommt hinzu, dass eine (privatrechtliche) Firma sich anmaßt als Aufseher über Geldgeschäfte für alle Einwohner eines Landes tätig zu werden. Die meisten Menschen haben die Schufa nie damit beauftragt und haben auch kein Vertragsverhältnis mit ihr. Gerade dieses Nicht-Verhältnis macht die Kommunikation mit der Schufa schwierig, wie Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Max-Schrems-will-gegen-Schufa-klagen-4037367.html Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2UC Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6459-20180429-ab-255-gilt-die-dsgvo-datenhaendler-auf-dem-pruefstand.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6459-20180429-ab-255-gilt-die-dsgvo-datenhaendler-auf-dem-pruefstand.html Tags: #MaxSchrems #DSGVO #Schufa #Klage #Amazon #Apple #Google #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource Erstellt: 2018-04-29 08:47:04 Aufrufe: 1626 Kommentar abgeben |
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