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Beamte der Bundespolizei sollten sich nicht an Abschiebeflügen beteiligen Anlässlich des angekündigten nächsten Abschiebefluges nach Afghanistan am Dienstag, 24. April wenden sich Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte mit einem Appell an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, sich nicht an derartigen Abschiebeflügen zu beteiligen.
Laut aktueller Medienberichte sind immer weniger Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bereit, Abschiebeflüge zu begleiten.
"Wir halten die Entscheidung all derjenigen für richtig, die sich zu diesem Schritt entschließen und nicht daran teilnehmen, Menschen gegen ihren Willen aus Deutschland fortzuschaffen, allzu oft sogar unter Androhung und Anwendung physischen Zwangs", begründet Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie den Schritt, "besonders die Abschiebungen in das Kriegsgebiet Afghanistan sind aufgrund der dortigen Gefahrenlage durch nichts zu rechtfertigen. Sie sind menschenrechtswidrig. Wer kann es vor sich selbst verantworten, Menschen dorthin auszuliefern – selbst wenn sie eines Vergehens beschuldigt werden?"
Die Teilnahme an Abschiebungen als "Personenbegleiter Luft" ist für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei freiwillig. Sie können demnach frei entscheiden, ob sie sich für derartige Aufgaben zur Verfügung stellen.
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
Aktion Freiheit statt Angst e.V. unterstützt diese Aufrufe ebenfalls.
Der Appell im Wortlaut:
Appell an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei: Beteiligen Sie sich nicht an Abschiebungen! Laut mehrerer Medienberichte der vergangenen Monate sind immer weniger Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bereit, Abschiebeflüge zu begleiten und durchzuführen. Wir halten die Entscheidung all derjenigen für richtig, die sich zu diesem Schritt entschließen und sich nicht daran beteiligen, Menschen gegen ihren Willen aus Deutschland fortzuschaffen, allzuoft sogar unter Androhung und Anwendung physischen Zwangs.
Seit längerem stehen besonders die Deportationen (der international gebräuchliche Begriff) in das Kriegsgebiet Afghanistan aufgrund der dortigen Gefahrenlage stark in der öffentlichen Kritik. Wer kann es vor sich selbst verantworten, Menschen dorthin auszuliefern – selbst wenn sie eines Vergehens beschuldigt werden?
Doch nicht nur Abschiebungen in offensichtliche Kriegsgebiete, sondern jegliche Abschiebung, sei es in den Balkan, nach Pakistan oder in afrikanische Staaten, hat für die betroffenen Menschen stets massive Folgen: Sie werden gezwungen, in ein Land zurückzukehren, das sie oftmals unter größter Lebensgefahr verlassen haben, weil sie dort aus verschiedenen Gründen keine Perspektive für ein Überleben mehr sehen: Sie fliehen aus Armut und Not, vor Gewalt und Verfolgung, sie verlassen
kriegerisch und klimatisch verwüstete Regionen, die Zerstörungszonen neoliberaler Globalisierung auf der Suche nach Sicherheit und Perspektive für sich und ihre Familien.
Zwei Beispiele aus den vergangenen Monaten:
Im Februar 2018 wurde in Hessen ein 12-jähriger Junge allein nach Mazedonien abgeschoben und von seiner sorgeberechtigten Großmutter getrennt. In Mazedonien fehlt ihm jegliche, einem jungen Menschen angemessene und notwendige Unterstützung.
Doch nicht immer sind voreilige, vom behördlichen Abschiebungseifer getriebene Entscheidungen so offensichtlich rechtswidrig wie in dem genannten Fall.
Ein afghanischer Mann musste erst auf Gerichtsbeschluss aus Kabul zurückgeholt werden, wohin er im Oktober 2017 rechtswidrig abgeschoben worden war: Das BAMF hatte einen laufenden Eilantrag gegen die Abschiebung ignoriert und so leichtfertig mit dem Leben eines Menschen gespielt.
Durch Abschiebungen werden Menschen vielfach aus einem Leben gerissen, das sie sich oft über lange Jahre in Deutschland neu aufgebaut haben, selbst engste Verwandtschaftsbeziehungen werden dadurch getrennt. Regelmäßig werden Menschen widerrechtlich abgeschoben. Von Abschiebung bedrohte Menschen leben in höchster Angst und geraten in existenzielle
Not und Verzweiflung, denn ihre Lebensperspektiven und Hoffnungen werden zerstört. Oft verletzen sie sich selbst oder versuchen, sich das Leben zu nehmen. So zeitigt die deutsche Flüchtlingspolitik nicht selten tödliche Folgen, die Zahl der Selbsttötungen ist bundesweit aktuell steigend.
Deshalb appellieren wir eindringlich an Sie:
Seien Sie nicht willige Vollstrecker einer gnadenlosen Abschiebemaschinerie! Als Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wird von Ihnen erwartet, die Konsequenzen einer menschenrechtlich verfehlten und repressiven Asylpolitik umzusetzen. Die Teilnahme an Abschiebungen als "Personenbegleiter Luft" ist für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei freiwillig. Jeder und jede kann demnach frei entscheiden, ob er oder sie sich für diese menschlich bittere und belastende Aufgabe zur Verfügung stellt.
Mehr dazu bei http://www.grundrechtekomitee.de/node/926
Ebenfalls gegen die heute geplanten Abschiebungen richtet sich der Appell des Berliner Bündnis gegen Abschiebungen
Pressemitteilung Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan 24.04.2018 +++Keine Abschiebungen in Kampfgebiete und Elend+++
Erneut sollen heute, den 24. April, Menschen vom Flughafen Düsseldorf nach Kabul in Afghanistan abgeschoben werden. In die Stadt, in der am vergangenen Wochenende fast 60 Menschen - vor allem Kinder und Frauen - durch einen erneuten brutalen Bombenanschlag - vermutlich des IS - zu Tode gekommen sind. Über hundert Menschen wurden verletzt.
Als die Bombe explodierte, standen die Menschen vor einer staatlichen Dokumentenausgabestelle, um auf die von ihnen beantragten Papiere zu warten, die ihnen die Teilnahme an den für Oktober geplanten Parlamentswahlen hätten erlauben sollen.
Das Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan verurteilt die heutige Abschiebung nach Kabul aufs Schärfste und fordert die sofortige Einstellung der Abschiebungen nach Afghanistan und von Dublin-Abschiebungen in Länder, in welchen eine Kettenabschiebung nach Afghanistan droht, das Zurückholen von bereits abgeschobenen Menschen und die sofortige Anerkennung aller schutzsuchender Afghan*innen.
Nach wie vor ignoriert die Bundesrepublik Deutschland die lebensgefährliche Situation für die Menschen in Afghanistan.
Der Anschlag vom Wochenende ist bei Weitem kein Einzelfall. Gerade erst hat Amnesty International für das Verwaltungsgericht Leipzig und das Verwaltungsgericht Wiesbaden zwei ausführliche Gutachten zur Situation der Zivilbevölkerung - insbesondere der Rückkehrer*innen aus dem Iran, Pakistan und Europa - und der Sicherheitslage in Afghanistan erstellt.
Im Bericht für das Verwaltungsgericht Leipzig heißt es unter anderem:
"Auch andere Quellen belegen, dass der bewaffnete Konflikt sich mittlerweile über die ursprünglichen Kampfgebiete hinaus auf fast das ganze Land ausgeweitet hat. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass die Taliban in den letzten Jahren ihre Kampfhandlungen intensiviert haben. Lange Zeit waren die Taliban vor allem im Süden und Südosten aktiv. Mittlerweile haben sie sich jedoch auch in der Mitte des Landes sowie im Norden ausbreiten können. [.........]Die Statistiken der UNAMA zu zivilen Opfern belegen, dass die Gewalt im Land immer mehr zunimmt."
Und weiter:
"Viele Rückkehrer_innen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser oder Grundversorgung und nicht genügend zu essen, so dass sie ihre Kinder arbeiten schicken müssen. UNHCR und OCHA sehen für die Rückkehrer und Rückkehrerinnen zudem ein sehr hohes Risiko, erneut den Ort wechseln zu müssen.Binnenvertriebene und Rückkehrer_innen haben zudem auch kaum Zugang zu Gesundheitsversorgung. Die staatlichen Einrichtungen sind völlig überlastet und in den Lagern und Siedlungen für Binnenvertriebene und Rückkehrer_innen gibt es oft keine Krankenstationen."
Die ausführlichen Berichte finden sich unter: http://www.asyl-rlp.org/gutachten-von-amnesty-international-zu-afghanistan/
Allein auf Grundlage dieser beiden Berichte - abgesehen von den vielen anderen zu der Lage der Zivilbevölkerung in Afghanistan (vgl. hierzu auch "Update - Unsicheres Afghanistan - Informationen und Hintergründe" auf der Website des Flüchtlingsrats Berlin e.V. - Neue Meldungen) - müssten jegliche Abschiebungen nach Afghanistan sofort gestoppt werden.
Jedoch folgt die Bundesrepublik Deutschland dem populistischen Ruf nach mehr Abschiebungen, koste es, was es wolle.
- Wir fordern den sofortigen bundesweiten Abschiebestopp und die Anerkennung der lebensbedrohlichen und existenzbedrohenden Situation für Afghan*innen in Afghanistan, insbesondere für Rückkehrer*innen.
- Wir fordern ein entschiedenes Nein zu populistischer rechter Hetze gegen Afghan*innen.
- Wir fordern Solidarität mit allen Geflüchteten.
Rückfragen schriftlich an:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
www.fluechtlingsrat-berlin.de
Mehr dazu bei www.fluechtlingsrat-berlin.de
und http://www.asyl-rlp.org/gutachten-von-amnesty-international-zu-afghanistan/
Kommentar: RE: 20180424 Afghanistan ist kein sicheres Herkunftsland!
Welche Gauner und Mörder unterstützen wir in Afghanistan?
Anfang Mai 2017 kehrte Milizenführer Hekmatiar nach Kabul zurück, er hatte bei der Belagerung Kabuls 70.000 Menschen töten lassen.
im Jahr 2016 sind 7000 afghanische Soldaten im Kampf gefallen.
Schön auch die Aussage vom 22.4.17 vom Papst: Er vergleicht Aufnahmezentren in Europa mit Konzentrationslagern, den Europäern sei die Einhaltung von Verträgen und die Grenzsicherung wichtiger als die Einhaltung der Menschenrechte.
Samuel, 28.04.2018 09:32
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