20.04.2018 Bundesgerichtshof erlaubt Werbeblocker

Der Leser darf entscheiden ob und welche Werbung er möchte

Der Springer Verlag sah das Ende der Pressefreiheit nah und die Grundrechte gefährdet.

Nein, nicht durch die Inhalte in seinen Erzeugnissen sondern durch die Möglichkeit, dass Menschen sich ein Plug-In wie Adblock Plus oder uBlock in ihrem Browser installieren, welches ihnen lästige Werbung aussortiert. Nun hat auch der BGH die Urteile der Vorinstanzen bestätigt:

Doch schon nach der Urteilsverkündung kündigte Springer Verfassungsbeschwerde an. Nach Meinung des Verlags geht es um einen Eingriff in den Kern der freiheitlichen Medienordnung und verletze die Pressefreiheit.

In der Vergangenheit sind ähnliche Klagen von Süddeutschen Zeitung, RTL Interactive, ProSieben Sat.1 Media, ZEIT ONLINE und des Handelsblatts gescheitert.

Nun droht den Verlagen weiteres "Unheil". Der Chrome Browser wird künftig schon bei der Auslieferung einen eigenen Werbeblocker beinhalten.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/internet/2018-04/adblocker-urteil-bgh-springer-adblock-plus
und das Urteil der Vorinstanz http://www.zeit.de/digital/internet/2017-08/werbeblocker-olg-muenchen-adblock-verlage
und wie entzieht man sich der Berechnung durch Algorithmen http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-04/konsumverhalten-browser-daten-zufall
und die Seite von Adblock Plus https://adblockplus.org/de/
und von uBlock https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/ublock-origin/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Up
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Tags: #Urteil #BGH #Werbung #Adblocker #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2018-04-20 08:22:55
Aufrufe: 1883

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