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19.04.2018 USA erklären ihr Recht als "höher"

Daten ausliefern ist nun in den USA Pflicht

Trump No. 39: US Firmen müssen Daten im Ausland nicht Behörden ausliefern hatten wir noch vor 2 Jahren gejubelt. Dabei ging es um den Versuch von US Behörden Microsoft zu zwingen Kundendaten, die auf Servern des Unternehmens in Irland lagen dem FBI auszuhändigen. Microsoft hatte sich über mehrere Instanzen geweigert und so war der Fall vor den Supreme Court gekommen.

Wie Heise berichtet fand nun dort im Februar die mündliche Verhandlung statt. Microsoft wehrte sich erneut gegen die Praxis der US-Behörden, sich private Daten aus anderen Ländern frei Haus geben zu lassen. Die US-Regierung hielt dagegen: Wir machen das schon immer so, und keine ausländische Regierung hat sich je beschwert.

USA erklären ihre Gesetze als vorrangig

Vor 2 Tagen wurde dieses Gerichtsverfahren vor dem US Supreme Court (Az. 17-2) plötzlich eingestellt. Damit hat auf dem Papier Microsoft die Auseinandersetzung gewonnen. Der Grund ist jedoch überhaupt nicht zum jubeln: Mit dem US Haushalt wurde am 23. März nebenbei der sogenannte CLOUD Act, beschlossen. Nun gilt, dass Dienstebetreiber Kundendaten herausgeben müssen, egal wo die Daten physisch gespeichert sind.

Gesetze anderer Staaten werden damit einfach ignoriert. Widerspruch einlegen kann ein Unternehmen, sofern die Herausgabe der Daten gegen das Recht jenes Landes widerspricht, in dem die Daten gespeichert sind, nur noch, wenn der betroffene Kunde weder US-Bürger noch Einwohner der USA noch ein dort registriertes Unternehmen ist.

Im Klartext: Jedes Unternehmen, was irgendetwas mit oder in den USA tun möchte darf sich nicht mehr weigern Daten herauszugeben, auch wenn sie sonstwo auf der Welt liegen. Damit zwingt der CLOUD Act im Zweifelsfall ausländisches Recht zu brechen.
Schon vor einem Jahr hatten wir gewarnt Trump tritt Privacy Shield mit Füßen. Mit dem CLOUD Act sind alle bilateralen Verträge mit den USA zu Themen des Datenschutzes oder der Datensicherheit nicht mehr das Papier wert auf dem sie unterschrieben wurden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-vs-USA-Supreme-Court-entscheidet-nicht-ueber-internationalen-Datenzugriff-4026378.html
und der Prozess vor 2 Jahren https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5663-20160719-us-firmen-muessen-daten-im-ausland-nicht-behoerden-ausliefern.htm


Kommentar: RE: 20180419 USA erklären ihr Recht als "höher"

Wie man heute sieht, gilt diese "Überlegenheit" des US Rechts für alles. Jetzt sollen europäische Unternehmen vor US Gerichte gezerrt werden, wenn sie gemäß dem völkerrechtlich gültigen Abkommen mit dem Iran dort Handel treiben.
Die spinnen - die Amis, oder schlimmer, sie wollen wirklich Krieg.

Sebastian, 08.05.2018 23:18


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Tags: #Polizei #Geheimdienste #USA #CloudAct #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Verschlüsselung #Vertrauensschutz #SupremeCourt #Microsoft #Trump
Erstellt: 2018-04-19 08:48:32
Aufrufe: 1587

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