Google verletzt Kinderschutzgesetz
Daten von Erwachsenen miss/gebrauchen ist scheinbar allgemein üblich, aber die Nutzung von Daten von Minderjährigen, dazu benötigt man die Einwilligung der Eltern. So schreibt es jedenfalls sogar in den USA der Kinderschutz vor.
Deshalb hat nun die US-Handelsaufsicht FTC (und andere Verbraucherorganisationen) eine Beschwerde gegen den YouTube-Mutterkonzern Google eingereicht. Die Begründung ist, dass die Video-Plattform YouTube gegen das US-amerikanische Internet-Kinderschutzgesetz verstößt.
Der Vorwurf lautet, dass Youtube beim Abspielen von Video- und Werbeinhalten Nutzerdaten entgegen geltender Gesetze sammelt. Zwar setzen die YouTube-Benutzungsrichtlinien ein Mindestalter für die Videoplattform von 13 Jahren voraus, der Konzern halte jedoch wissentlich Inhalte und Werbung für jüngere Menschen und sogar ausdrücklich auch für Kinder vor. Das Sammeln derer Daten, das Verwerten und daraus Profit erwirtschaften sei jedoch nach dem Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) illegal.
80% der der Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren in den USA nutzen YouTube und die Inhalte und insbesondere die Werbung seien speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten. Da die Gewinne Google's aus diesen Geschäften in die Milliarden geht, kann auch die Strafandrohung durch die FTC in die Milliarden gehen.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Beschwerde-gegen-YouTube-wegen-Verletzung-des-Kinderschutzes-in-den-USA-4013109.html
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Kinderschutz #Google #Youtube #Klage #FTC #USA
Erstellt: 2018-04-10 09:42:27 Aufrufe: 1304
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