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Sind Filterpflichten mit den Grundrechten vereinbar?
Leider ist es kein Aprilscherz, nach dem deutschen "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" droht uns nun mit der Reform des EU-Urheberrechts ein neues Zensurinstrument. Digital Republic hat deshalb auf change.org eine Petiton gestartet: Die EU schlägt vor, dass Roboter entscheiden sollen, was von uns geteilt werden kann und was nicht. Ja, richtig gelesen - Roboter! Artikel 13 ist eine Bestimmung in der EU-Urheberrechtsreform, die vorschreibt, dass alle Inhalte, die ins Internet hochgeladen werden, von Robotern überwacht und möglicherweise gelöscht werden, wenn Ähnlichkeiten mit vorhandenen urheberrechtlich geschützten Inhalten festgestellt werden. Wie beim Bundestag gibt es auf EU Ebene einen juristische Dienst , dessen Prüfung auf Grundrechtskonformität hat „Politico“ nun veröffentlicht. Aus dem Schreiben geht leider hervor, dass die Ratsjuristen die geplanten Maßnahmen im Prinzip für verträglich mit der EU-Grundrechtecharta halten. Sie argumentieren, dass allgemeine Filter mit der Meinungs- und Informationsfreiheit nicht vereinbar seien, aber nach dem EU-Entwurf keine allgemeinen Kontrollen und Filterungen durchzuführen wären. Die Filterung sei auf solche Inhalte beschränkt, die „von Rechteinhabern identifiziert“ wurden. Die "Roboter", also die Algorithmen, müssten "nur" diejenigen neuen Webinhalte filtern, die schon im Web (oder anderen Veröffentlichungen) unter einem Urheberrecht veröffentlicht wurden. Zu Urhebern werden unter anderem Künstler wie Karikaturisten, Gamer, Illustratoren, Fotografen, Dokumentarfilmer, Animatoren, Musiker, DJs, Tänzer, Blogger, Journalisten und Technologen gezählt. Schon die einfachen Überwachungsalgorithmen bei "intelligenten Videoüberwachungssystemen" liefern False Positives, also unschuldig Verdächtigte, am laufenden Band. Dabei geht es um "normales Geschehen" auf der Straße, hier aber kann es sich auch um Zitate, Karikaturen, Sketche, zufällige Abbildungen auf Fotos u.ä. handeln. Das kann nie funktionieren - beliebige juristische Auseinandersetzungen werden die Folge sein! 57 Unterzeichner eines Offenen Briefs an die Verantwortlichen in EU-Kommission, darunter Human Rights Watch, Index on Censorship und Reporter ohne Grenzen wollen den betreffenden Artikel 13 aus dem Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im Binnenmarkt gestrichen sehen. Ihre Begründung: Die geplanten Verpflichtungen für Onlinedienste könnten „ohne eine übermäßige Beschränkung der Grundrechte der Bürger nicht eingehalten werden“. Bürgerrechtsorganisationen sagen dazu NEIN ! Im Oktober hatten auch renommierte europäische Urheberrechtsexperten und -forscher in einem Positions- und Empfehlungspapier die Entwürfe von EU-Kommission und -Rat abgelehnt, denn sie zögen „das Risiko eines ernsten Eingriffs in Grundrechte und -freiheiten“ der EU-Grundrechtecharta nach sich. Über Artikel 13 wird im April 2018 abgestimmt, zusammen mit weiteren tausend Änderungen des Vorschlags zur Reform des EU-Urheberrechts. Ob Urheber oder Verbraucher, jeder, der das Internet nutzt, wird von diesem Gesetz betroffen sein - deshalb müssen wir uns alle dagegen aussprechen. Mehr dazu in der Petition https://www.change.org/p/stoppen-sie-die-zensur-in-europa Kommentar: RE: 20180405 Upload-Filter und die Grundrechte Diese Woche wurde ein interessanter Artikel in dem renommierten Wissenschaftsmagazin "Nature" publiziert, der den MEPs zugepostet werden sollte: Charlie, 06.04.2018 09:33 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2U5 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6427-20180405-upload-filter-und-die-grundrechte.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6427-20180405-upload-filter-und-die-grundrechte.html Tags: #Urheberrecht #EU #Artikel13 #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource Erstellt: 2018-04-05 09:34:14 Aufrufe: 2071 Kommentar abgeben |
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