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Nutzung von WhatsApp ist in der Regel rechtswidrigEine "traurige" Nachricht für einige Millionen Deutsche und viele weitere Menschen in Europa: Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse warnte mit Verweis auf ein Gerichtsurteil davor, Whatsapp privat zu nutzen. 99% der deutschen Nutzer dieses Dienstes von Facebook verhielten sich "deliktisch", d.h. sie stehen mit einem Bein im Gefängnis oder zumindest in Gefahr einer Geldstrafe. Wir haben vor Jahren bereits darauf hingewiesen, dass man in den AGBs von Whatsapp zugestimmt habe, alle Kontaktdaten seines Smartphones auszulesen. Diese Zustimmung dürfe jemand Whatsapp aber nur geben, wenn alle Menschen, die im Adressbuch des Nutzers stehen, dem ebenfalls zugestimmt hätten. Datenschutz ist ein Gesetz mit Erlaubnisvorbehalt. d.h. ohne Einwilligung oder einer Gesetzesvorschrift dürfen keine Daten gespeichert oder gar weitergegeben werden. Dazu gibt es bereits in einem Fall vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld ein Urteil, welches zumindest alle Privatleute betrifft. Für die Verwendung von WhatsApp durch Amtspersonen, wie Lehrer, oder im geschäftlichen Verkehr gelten noch strengere Regeln (Auftragsdatenverarbeitung im Geschäftsverkehr). In diesem Zusammenhang hat der Landesdatenschutzbeauftragte von Thüringen klargestellt, dass aus seiner Sicht der Einsatz von WhatsApp an Thüringer Schulen unzulässig ist. Mit der Wirksamkeit der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab Mai 2018 wird dies noch wichtiger, da dort die Bußgeldvorschriften wesentlich strenger sind und die Vorgabe der freiwilligen Einwilligung in eine Datenverarbeitung, das Opt-In, einen noch höheren Stellenwert bekommt. Zum Thema Facebook möchten wir auch noch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburgs , welche ein Verwaltungsgerichtsurteil bestätigte und die Beschwerde von Facebook zurückwies, so das weiterhin der Messenger WhatsApp keine personenbezogenen Daten mit dem Mutterkonzern Facebook teilen darf. Wir können also nur jedem Noch-Facebook- oder WhatsApp-Nutzer raten, sich von dem Konzern die Einhaltung dieser wirklich getrennten Speicherung seiner Daten bestätigen zu lassen. Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Thueringens-Datenschuetzer-Whatsapp-wird-meist-rechtswidrig-genutzt-3983437.html Kommentar: RE: 20180304 99% aller WhatsApp Nutzer sind Datenhehler Nach deutschem Recht ist eine ausdrückliche Zustimmung notwendig, damit jemand Kontaktdaten z.B. an Whatsapp weitergeben darf. Die meisten Menschen wissen das nicht — oder es ist ihnen egal. De., 04.03.2018 11:15 Kommentar: RE: 20180304 99% aller WhatsApp Nutzer sind Datenhehler Man müsste die Konzerne zwingen auf die Tel.nummern zu verzichten. Instant Messenger geben vor, die Nummer nur zur Identifikation zu nutzen. Dafür reicht auch ein Hash. Also vorschreiben, dass nur Hashes, keine Telefonnummern das Gerät verlassen dürfen. K., 04.03.2018 11:20 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Tr Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6390-20180304-99-aller-whatsapp-nutzer-sind-datenhehler.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6390-20180304-99-aller-whatsapp-nutzer-sind-datenhehler.html Tags: #Facebook #EU #sozialeNetzwerke #Verbraucherdatenschutz #DSGVO #Opt-In #Urteil #WhatsApp #illegal #Datenweitergabe #Hehler #Zusammenführung #Konzern #Klage #Thüringen #DSB #Hamburg Erstellt: 2018-03-04 10:28:09 Aufrufe: 1879 Kommentar abgeben |
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