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Klage gegen den "ganz großen Datenstaubsauger"Zu den Klägern gehören Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan, Raul Olmos aus Mexiko, Goran Lefkov aus Mazedonien, Paul van Gageldonk aus den Niederlanden, der Brite Richard Norton-Taylor und Blaz Zgaga aus Slowenien, Michael Mörth aus Deutschland u.v.a. Unterstützt wird die Klage von den Organisationen Reporter ohne Grenzen (ROG), die auch als juristische Person klagt, sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Deutsche Journalisten-Union (dju), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Verbund n-ost und das Netzwerk Recherche. Die meisten Kläger sind investigativ arbeitende JournalistInnen, die ihre Arbeitsmöglichkeiten durch das BND Gesetz bedroht sehen. Die Klagegründe werden erläutert und die Mobilisierung wird unterstützt durch eine Social-Media-Kampagne und die Website "No Trust, No News". So erklärte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): "Das Grundgesetz kennt eigentlich ein Fernmeldegeheimnis." Für den Bundesnachrichtendienst (BND) sei dieses aber "de facto abgeschafft worden". Nach dem neuen BND Gesetz darf der Auslandsgeheimdienst Internetleitungen und ganze Netze anzapfen und Bürger überwachen, um "Erkenntnisse von außen- und von sicherheitspolitischer Bedeutung" zu erlangen. Das ist ein "Gummiparagraf", der auf jede Internetleitung zutreffe. Die Überwachung von Journalisten in Deutschland ist verboten, die BND-Tätigkeiten treffen aber auch inländische Journalisten, da die von dem Geheimdienst eingesetzten Filtersysteme "weder rechtlich noch technisch greifen" und keine unabhängigen Kontrolle unterliegen. Das Bündnis sei daher "in großer Sorge um die Pressefreiheit". Eigentlich sollte nach den Snowden-Enthüllungen das "Ausspähen unter Freunden" verhindert werden. Nun werden Journalisten quasi als Feinde gefasst, die es zu observieren gelte. Gerade die Vorgänge um die entzogenen G20-Akkreditierungen zum Gipfel im Sommer legen den Verdacht nahe, dass dort Nachrichtendienste zusammengearbeitet und sich auf geheimdienstlich erhobene Daten gestützt haben (s. Grenzüberschreitender Datenaustausch und Einreisesperren zum G20 Gipfel). Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/BND-Massenueberwachung-Breites-Medienbuendnis-legt-Verfassungsbeschwerde-ein-3954274.html Edward Snowden ist Ehrenmitglied bei Aktion Freiheit statt Angst e.V.! Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ST Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6358-20180207-verfassungsbeschwerde-gegen-bnd-massenueberwachung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6358-20180207-verfassungsbeschwerde-gegen-bnd-massenueberwachung.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #RoG #BVerfG #Klage #BND #Massenüberwachung #Gesetz #Journalisten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung Erstellt: 2018-02-07 11:05:12 Aufrufe: 1389 Kommentar abgeben |
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