Staatstrojaner frisst die Grundrechte auf
Seit letzten August ist der Staatstrojaner für alle Handys "gesetzlich erlaubt" - und fast niemand hat sich darüber erregt. In einer Eilaktion ohne große Beratungen hat die Große Koalition im letzten Juni vor ihrem eigenen Ende ohne jeden weiteren Anlass diesen schweren Eingriff in unsere Grundrechte beschlossen.
Vom Bundesverfassungsgericht wurde der Staatstrojaner nur erlaubt, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“.
Das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen wurde mit dieser Gesetzesänderung mit Füßen getreten. Heribert Prantl kann dazu in der sueddeutschen nur noch feststellen: "Das Bundeskriminalamt hat damit begonnen, sogenannte Staatstrojaner auf privaten Computern, Laptops und Handys zu installieren. Damit können sämtliche Daten herausgeleitet, damit kann das gesamte Computer-Nutzungsverhalten eines Menschen in Gegenwart und Vergangenheit überwacht werden. ... Deshalb ist die furchtbarste Eigenschaft des Staatstrojaners diese: Er frisst die Grundrechte auf."
Auf jedem PC, Laptop oder Handy kann nun alles eingesehen werden, was dort gespeichert ist, jede Intimität in Computern ist jetzt von Ermittlern einsehbar. Schranken und Sperren, die es diesbezüglich beim Lauschangriff im BKA Gesetz noch gab, gibt es nicht mehr. Eigentlich sollten die Grundrechtsverletzungen im BKA Gesetz, die das BVerfG nach 8 Jahren Beratung festgestellt hatte (BKA Gesetz in weiten Teilen verfassungswidrig), geheilt werden. Das Gegenteil ist eingetreten.
Ein weiteres Dilemma: Um die Staatstrojaner wirksam einsetzen zu können, besteht ein staatliches Interesse an infiltrierbaren IT-Systemen. Sicherheitslücken, die den Behörden bekannt sind, sollen also aus Gründen der Verfolgung einzelner Verdächtiger oder Gefährder nicht geschlossen werden. Dabei dachten wir immer, dass die "Sicherheitsbehörden" dafür da sind die Bürger zu schützen. So gibt es das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) eigentlich genau zu dem Zweck die Sicherheit in der Informationstechnik zu fördern - nur verraten sie es nun nicht mehr sondern wenden es gegen uns alle an.
Eine Klage gegen dieses Gesetz vor dem BVerfG wird sicher wieder seine 6-8 Jahre dauern - und solange gilt das offensichtliche Unrecht.
Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-der-staatstrojaner-frisst-die-grundrechte-auf-1.3842098
und http://www.sueddeutsche.de/digital/staatstrojaner-die-digitale-inquisition-hat-begonnen-1.3843494
und http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-polizei-spioniert-handynutzer-mit-trojaner-aus-1.3842439
Kommentar: RE: 20180129 Niemand ist mehr vor dem Bundestrojaner sicher
Nicht nur aus der Ferne kann alles untersucht und eingesehen werden, sondern auch verändert. Schonmal Kinderpornos auf dem Rechner gehabt?
C., 06.02.2018 17:58
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Erstellt: 2018-01-29 09:47:37 Aufrufe: 1897
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