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20.12.2017 Die ganz große Koalition der Inneren Sicherheit

Im Wahlprogramm "Verfassungsschutz abschaffen" - in der Regierung "Verfassungsschutz belohnen"

... auch für seine "Großtaten" im Fall Amri.

Beginnen wir in Berlin: Linke und Grüne in Berlin wurden von der SPD "überredet" den Landesgeheimdienst („Verfassungsschutz“) um weitere 20 Stellen aufzustocken und das Budget für die Bespitzelung der Bürger um 320 Tausend Euro auf eine Million Euro zu erhöhen. Vor der Wahl 2016 hatte Benedikt Lux von Bündnis 90/Die Grünen noch zuerst den Einsatz von Spitzeln unterbinden und später das Spitzelbudget wenigstens um 150 Tausend Euro senken wollen.

2015 hatte die Linke noch in der Opposition angekündigt das Spitzelbudget komplett zusammenzustreichen, denn sie lehne die Arbeit der Sicherheitsbehörden mit bezahlten Spitzeln ab, als „ein erster richtiger Schritt zur Abschaffung des Verfassungsschutzes“.

Auf Nachfrage erläutert ein Grüner Abgeordneter: Der Senat wollte zunächst 20 zusätzliche Verfassungsschützer. Wir haben ihn auf 10 runtergehandelt und gleichzeitig den Vollzug gestärkt. Das Budget bezieht sich auf alle verdeckten Maßnahmen (VP, VE, Anmietung von Wohnungen etc.) ein Bruchteil ist für „Spitzel“.

In Niedersachsen planen SPD und CDU eine neuerliche Änderung des Polizeirechts, in ihrer Koalitionsvereinbarung steht: Wir wollen (…) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel), Meldeauflagen, Kontaktverbote und Aufenthaltsgebote, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung gesetzlich regeln. Sie suchen auch eine Rechtsgrundlage für die Präventivhaft für Gefährder, die insgesamt – mit Verlängerungen – für zweieinhalb Monate verhängt werden könnte.

In NRW regiert jetzt die CDU zusammen mit der liberalen "Bürgerrechtspartei", die "Bedenken second" sieht. Dort ist geplant "die elektronische Fußfessel für terroristische Gefährder im Sinne des BKA-Gesetzes rechtskonform im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz verankern … (und) … die präventiv-polizeiliche Überwachung von terroristischen Gefährdern und Organisierter Kriminalität auf Lücken überprüfen". Die "Präventivhaft" soll nicht so heißen und kürzer andauern: "Wir werden die Dauer des Unterbindungsgewahrsams für terroristische Gefährder auf maximal 7 Tage ausdehnen".

In Schleswig-Holstein regiert "Jamaika", also CDU, Grüne und FDP. Nach Koalitionsvertrag wollen diese Änderungen der Sicherheitsgesetze nur im Konsens vollziehen und glücklicherweise ist die "elektronische Fußfessel" noch "umstritten".

In Baden-Württemberg hat die grüne "Bürgerrechtspartei" in der Koalition mit der CDU das Sagen und das lautet "Wir werden insbesondere beim Umgang mit Gefährdern bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen gehen". Am 15. November beschloss der Landtag dann sein "Anti-Terror-Paket". Das geänderte Verfassungsschutzgesetz erlaubt nun dem Landesamt bei seinen Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) auch Trojaner einzusetzen.

Das ebenfalls geänderte Polizeigesetz erlaubt zukünftig auch eine "intelligente Videoüberwachung" an "gefährdeten Objekten". Nach Bayern werden auch in BW "elektronische Fußfesseln" zur Verhütung von Straftaten nach § 129a StGB zulässig. Terroristen oder solche, die dafür gehalten werden dürfen nicht nur mit Schuswaffen sondern in Zukunft auch mit Sprengmitteln an ihrer Tat gehindert werden.

 

Mehr dazu bei http://www.grundrechtekomitee.de/node/901
und https://berlin-mitte.gegen-ueberwachung.de/2017/09/gelinkt-und-verbioaeppelt-buergerrechtler-verlieren-ihre-verbuendeten-im-parlament/
und https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3010_D.pdf

 


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Erstellt: 2017-12-20 10:05:46
Aufrufe: 1469

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