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19.12.2017 Die "Europäische Säule Sozialer Rechte" verankern!

Eine gemeinsame Erklärung anlässlich des 51. Jubiläums des UN-Sozialpaktes

haben folgende Organisationen anlässlich des 51. Jubiläums des UN-Sozialpakts Ende letzter Woche abgegeben

  • Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
  • FIAN Deutschland e.V.- FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk,
  • Humanistische Union,
  • IALANA – International Association of Lawyers against Nuclear Arms,
  • Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (Berlin),
  • Paritätischer Gesamtverband,
  • VDJ – Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

Da wir in der völkerrechtlichen Verankerung der sozialen Grundrechte ebenfalls einen wichtigen Meilenstein zu ihrer weltweiten Durchsetzung sehen ( Für Stärkung sozialer Rechte in der EU ), wollen wir diese Erklärung hier zitieren. In dieser Erklärung rufen die unterzeichnenden Organisationen dazu auf, die überfällige Umsetzung des UN-Sozialpakts zu beschleunigen, d.h. das Zusatzprotokoll zu ratifizieren und soziale Menschenrechte endlich in der Verfassung zu verankern.

Dies geschieht auch in Hinblick auf die (rechtlich unverbindliche) Erklärung der EU-Mitgliedstaaten auf dem Göteborger Sozialgipfel am 17.11.2017 zu gemeinsamen sozialen Mindeststandards (sogenannte „Europäische Säule Sozialer Rechte“).

Gemeinsame Erklärung zur „Europäischen Säule sozialer Rechte“

Die „Europäische Säule sozialer Rechte“ braucht ein solides Fundament! - Die Umsetzung der sozialen Menschenrechte bleibt aktuell

Auf dem EU-Sozialgipfel am 17.11.2017 in Göteborg haben 28 Mitgliedstaaten die Proklamation der „Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR)“ unterstützt. Die ESSR stellt 20 Grundprinzipien aus den drei Bereichen Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang/Faire Arbeitsbedingungen/Sozialschutz und soziale Inklusion auf. Nicht vertreten war Deutschland, da hier noch um die „Jamaika-Koalitionsverhandlungen“ gestritten wurde.

Tatsächlich ist die ESSR die dritte unverbindliche Absichtserklärung für soziale Rechte in Europa nach der Europäischen Sozialcharta von 1966 (in der Fassung von 1996, die Deutschland allerdings nicht ratifiziert hat) und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer*innen.

Allen drei Erklärungen gemeinsam ist die rechtliche Unverbindlichkeit, die in der minimalen Regelungskompetenz der EU in sozialen Fragen begründet ist. Selbst wenn sie rechtsverbindlicher werden würden, sind die Vorgaben so unbestimmt, dass Deutschland behaupten kann, alle Forderungen seien schon umgesetzt. Soziale Rechte bleiben faktisch den wirtschaftlichen Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes untergeordnet. In der verabschiedeten Fassung schützt die ESSR nicht einmal vor dem Abbau von Sozialleistungen und der Unterwanderung von kollektiven Arbeitnehmer*innenrechten. Die
ESSR stellt damit wieder nur ein Bekenntnis ohne konkrete Umsetzungsansätze und Sanktionsmechanismen dar.

Damit bleibt die mit Vorschusslorbeeren versehene ESSR auf Sand gebaut. In Deutschland und der Europäischen Union sind die sozialen Menschenrechte immer noch nicht so umfassend verwirklicht und rechtlich verankert, wie in dem am 16. Dezember 1966 einstimmig verabschiedeten „Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte“ (kurz UN-Sozialpakt) festgelegt.

Der UN-Sozialpakt garantiert völkerrechtlich verbindlich die grundlegenden sozialen Menschenrechte, darunter das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie die Rechte auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung.

Die Bundesregierung hat zwar den UN-Sozialpakt 1973 ratifiziert, nicht aber das im Jahr 2008 von der UN-Generalversammlung beschlossene Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt. Auf dessen Basis können sich Einzelpersonen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges bei der UN wegen Verstößen gegen soziale Menschenrechte beschweren. Inzwischen wurde es von 22 Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland gehört bisher nicht dazu, obwohl es zu allen anderen Menschenrechtsabkommen die jeweiligen Beschwerdeverfahren anerkannt hat. Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands dazu: "Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls ist überfällig, sie wäre eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung."

Eberhard Schultz von der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation:
„Angesichts der auch bei uns zunehmenden Spaltung von Arm und Reich braucht es eine „Europäische Säule Sozialer Rechte“, die diesen Namen verdient. Ein wichtiges Mittel dazu ist die längst überfällige Umsetzung der sozialen Menschenrechte, d.h. auch ihre Verankerung als Grundrechte in der Verfassung.
Sie müssen auch vor Gericht für Einzelne und Verbände einklagbar sein.“

Die Bundesregierung hat dem UN-Sozialausschuss den 6. Deutschen Staatenbericht zu den im UN-Sozialpakt zugesicherten Rechten vorgelegt. Wie in der Vergangenheit ist auch diesmal die Zivilgesellschaft aufgerufen, hierzu Stellung zu beziehen, damit der UN-Sozialausschuss die kritischen Anmerkungen in seine Empfehlungen an die deutsche Regierung aufnehmen kann.

15.12.2017, aus Anlass des morgigen 51. Jahrestages der Verabschiedung des UN-Sozialpaktes 
www.sozialemenschenrechtsstiftung.org

Wir können die Erklärung und ihre Forderungen, die inzwischen auch vom DGB getragen werden, nur unterstützen.

Mehr dazu bei https://ilmr.de/2017/gemeinsame-erklarung-von-menschenrechtsorganisationen-zur-europaischen-saule-sozialer-rechte-anlasslich-des-51-jubilaums-des-un-sozialpaktes
und http://www.dgb.de/essr
und https://ilmr.de/wp-content/uploads/2017/12/Erklaerung_ESSR.pdf


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Erstellt: 2017-12-19 09:22:06
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