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EU - U.S. Privacy Shield - First annual Joint ReviewDie WP29 Arbeitsgruppe der EU, die Versammlung der Datenschutzbeauftragten aller EU Staaten hat nach zwei Jahren Privacy Shield als Ersatz für das vom EuGH als illegal eingestufte Safe Harbor Abkommen das erste "Betriebsjahr" begutachtet. Unglücklicherweise war diese "erste Jahr" auch das erste Jahr der Präsidentschaft von Donald Trump ( Trump tritt Privacy Shield mit Füßen ). Aber auch ungeachtet dessen fällt das Urteil über Privacy Shield nicht günstig aus. Das fast 40-seitige Dokument gewichtet bei allen betrachteten Punkten etwa 1:5 bei Positiva zu Bedenken. So sieht das im kommerziellen Bereich aus: On the commercial aspects of the Privacy Shield Besonders durch die oben erwähnte Weigerung des Präsidenten (EU-) Ausländern irgendwelche Rechte in der US-Rechtsprechung in Bezug auf "Sicherheitsgesetze" zu geben, fällt die Einschätzung über die Möglichkeiten von EU-Bürgern oder EU-Behörden zur Durchsetzung von Auskünften oder gar Beschwerden noch negativer aus: On the derogations to the Privacy Shield to allow access to data for Law Enforcement and National Security purposes In ihrem Fazit droht die WP29 Arbeitsgruppe mit dem Verlassen der Verhandlungen und der erneuten Anrufung des EuGH, wenn die US Seite nicht auf die Bedenken eingeht: Die WP29 hat jedoch eine Reihe von wichtigen Bedenken aufgezeigt, die berücksichtigt werden müssen sowohl von der Kommission als auch durch die US-Behörden. Daher fordert die WP29 die Kommission und die zuständigen US-Behörden auf, die Diskussionen wieder aufzunehmen. Ein Aktionsplan muss sofort erstellt werden ... Prioritäre Anliegen müssen bis zum 25. Mai 2018 geklärt werden. Die WP29 erwartet, dass die verbleibenden Bedenken spätestens bei der zweiten gemeinsamen Überprüfung behoben werden. Für den Fall, dass die Bedenken der WP29 in den vorgegebenen Zeitfenstern nicht behoben werden, werden sie ihre Mitglieder davon abberufen und die WP29 wird geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Entscheidung zum Schutz der Privatsphäre nationale Gerichte oder Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten. Das Kind/Abkommen ist, wie wir schon vor 2 Jahren festgestellt hatten, nicht durch einen missliebigen Präsidenten ins Wasser gefallen, die grundlegenden Formulierungen und Festkegungen waren, genau wie bei Safe Harbor, nicht genau genug bestimmt und haben den Unternehmen und auch den staatlichen Behörden in den USA viel zuviel Freiraum gelassen. Mehr dazu bei http://ec.europa.eu/justice/data-protection/index_en.htm Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2RF Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6288-20171210-wp29-arbeitsgruppe-droht-bei-privacy-shield-mit-eugh.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6288-20171210-wp29-arbeitsgruppe-droht-bei-privacy-shield-mit-eugh.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #IFG #Informationsfreiheitsgesetz #BDSG #PrivacyShield #SafeHarbor #Bankdaten #Swift #Anti-TerrorGesetze #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #WP29 #EU #USA #Handel Erstellt: 2017-12-10 09:51:45 Aufrufe: 1802 Kommentar abgeben |
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