05.12.2017 Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung geht weiter

Innen- und Justizminister der EU beraten erneut über VDS

Bei netzpolitik.org können wir  eine Übersicht der Rates der EU über die Umsetzung von Vorratsdatenspeicherung (VDS) in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten  lesen. Auch ein Dokument der Ratspräsidentschaft über die aktuellen Überlegungen, wie Vorratsdaten doch gespeichert werden könnten wurde dort veröffentlicht.

Nanu, hatte nicht der EUGh mindestens zweimal eindeutig geurteilt, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Menschen in Europa gegen die Menschenrechte verstößt? Wie wollen sich die Regierenden daran vorbeimogeln?

Sie stellen sich das so vor:

  1. Die kommende ePrivacy-Verordnung soll möglichst keine weiteren Einschränkungen bringen,
  2. es sollen weniger Daten gespeichert werden, d.h. bei E-Mail z.B. nicht  alle Header-Zeilen oder bei Telefonate nicht die Dauer,
  3. es soll nur um die Verfolgung schwerer Straftaten gehen
  4. es könnten nur die Daten eines bestimmten Personenkreises gesammelt werden und "Daten über Menschen, die Hinweise zur Kriminalitätsbekämpfung liefern könnten",
  5. die Daten sollen "sicher" nach neuesten Methoden der Pseudonymisierung und Verschlüsselung gespeichert werden.

Wenn wir uns diese Überlegungen genauer anschauen, stellen wir fest, dass Nr. 2 und 3 nur Augenwischerei sind, denn eine Beschränkung der gespeicherten Kategorien birgt immer noch die anlasslose Speicherung über alle Menschen und die Nutzung der Daten nur bei der "Verfolgung schwerer Straftaten" wurde uns schon oft versprochen und dann sogar auf Ordnungswidrigkeiten ausgedehnt.

Nr. 5 ist ein hehrer Anspruch, doch die Hacks und Datenpannen der letzten Jahren garantieren, dass eine versprochene 100%-ige Sicherheit Augenwischerei ist.

Ernst zu nehmen ist Punkt 1, denn seit der Diskussion der ePrivicay Verordnung im EU-Parlament und der Kommission erleben wir die Bestrebungen die Privatsphäre der Menschen zu Gunsten der Wirtschaft einzuschränken. Das lässt sich mit den Interessen der Innenminister, zu unseren Lasten, sicher gut in Übereinstimmung bringen.

Punkt 4 geht auf die Urteilsbegründung des EUGh ein und versucht einen Personenkreis zu definieren dessen Daten zu speichern sind. Es wird dem EUGh nicht entgehen, dass dies ein untauglicher Versuch ist. Schon bei der bisherigen VDS wurde behauptet, dass die (Kommunikations-) Daten von Vertrauenspersonen nicht gespeichert werden. Das sollten Geistliche (aller Religionen?),  Rechtsanwälte und evtl. Ärzte sein. Kein Algorithmus bekommt es hin, diesen Personenkreis von der Speicherung auszunehmen. So wäre die Frage ob die Kommunikationsdaten eines Verdächtigen mit seinem Rechtsanwalt zu speichern wären, weder bisher noch zukünftig eindeutig zu bestimmen. Die zukünftige Praxis würde voraussetzen, dass alle Menschen in Europa ein "(Nicht-) Speicher-Zeichen" zugewiesen bekommen, dass bei "Verdacht" verändert werden könnte - ein eindeutiger Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

Was bleibt? Die EU wird versuchen eine neue Vorratsdatenspeicherung zu beschließen und wieder wird, nach einem (langen) Weg durch die Instanzen, auch diese Verordnung für menschenrechtswidrig erklärt werden.

In den Jamaika Sondierungen war man sich schon relativ einig auf eine VDS zu verzichten, in eine GroKo sieht das wieder anders aus. Unser Eintreten gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unserer Kommunikationsdaten ist seit 2007 eines unserer Hauptaufgaben - die Auseinandersetzung wird also weitergehen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2017/diese-woche-minister-der-eu-mitgliedstaaten-beraten-ueber-vorratsdatenspeicherung/

20171205 Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung geht weiter

Kommentar: RE: 20171205 Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung geht weiter

ich findes es gut mal den eugh zur deutschen vorratsdatenspeicherung zu fragen. ich habe auf wikipedia zum thema vorratsdatenspeicherung gelesen das jemand unionsrechtliche staatshaftungsklage gegen deutschland beim landgericht berlin eingereicht hat. ich hoffe die sache landet beim eugh.
die eu-justizminister meinen den eugh richtig verstanden zu haben. ich sehe das auch so. das er anlasslose vds nicht will und die neuen vorschläge dem nicht gerecht werden.

W., 07.12.2017 09:56


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Erstellt: 2017-12-05 10:00:56
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