Spiele-App darf nicht automatisch Nutzerdaten abfragen
Das hört sich ja an als ob die Welt wieder in Ordnung ist. Eine "umfassende Datenweitergabe" der Daten von Nutzern von Facebook an Dritte wie die Anbieter von Spiele-Apps ist nach einem Urteil des Berliner Kammergericht vom 22. September unzulässig (Az.: 5 U 155/14).
Das Urteil war die Folge einer einer Abmahnung von Facebook durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). In dem konkreten Fall sollte der Nutzer des Online-Spiels "The Ville" in der Schaltfläche "Sofort spielen" die E-Mail-Adresse, Statusmeldungen und weitere Informationen über sich an den Betreiber des Spiels übermitteln.
Die Richter stellten nun wie die Vorinstanzen fest, dass Facebook damit gegen deutsches Datenschutzrecht verstoße, da dieses kein automatisches und generelles Opt-in erlaube.
Das Kammergericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Revision beim Bundesgerichtshof zu. Dies und die Verhandlung eines "Einzelfalls" schmälert das Ergebnis, denn Spiele-Apps sind nicht der einzige Fall des Missbrauchs von Nutzerdaten durch Facebook.
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Erstellt: 2017-12-03 08:57:51 Aufrufe: 1534
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