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09.11.2017 Muss ein Rauchmelder eine High-Tech-Wanze sein?

Was reden vernetzte Rauchmelder miteinander?

Alexa, Smart TV, das mithörende Auto, der "intelligente" Stromzähler ... fast täglich bekommen wir Zuschriften, dass die sich breit machenden Anwendungen, den Menschen nicht mehr geheuer sind, oder dass sie zumindest gern vor dem Einsatz wüssten, was diese Geräte wirklich tun und was sie machen könnten, wenn ein "neugieriges" Unternehmen seine Finger im Spiel hat.

Nun ist also auch der ganz "gewöhnliche Rauchmelder" dran? Nein, glücklicherweise bedroht uns das Gerät aus dem Super- oder Baumarkt für 6,99€ nicht. Seit einigen Jahren besteht in allen Bundesländern außer Bayern, Brandenburg und Berlin eine Pflicht Wohngebäude durch eine ausreichende Anzahl von Rauchmeldern in den Zimmern zu schützen. Auch in Bayern endet nun zum Jahreswechsel die Übergangsfrist, d.h. ab 1.1.18 müssen nach Bayerischer Bauordnung (BayBO) auch in bayerischen Wohnungen diese Geräte an der Decke hängen. Auch für Berlin und Brandenburg gibt es Übergangsfristen bis zur Pflicht.

Wir möchten uns als Schützer der Grundrechte nicht in die Debatte um die Sinnhaftigkeit dieser Verordnungen einmischen. Denn auch wenn die Zahl der Brandfälle und Opfer verglichen mit dem Straßenverkehr gering ist, so kann der Einsatz von Brandmeldern trotz des Verbrauchs von Millionen Batterien pro Jahr für die Betroffenen lebensrettend sein.

Nun aber kommt die Industrie mit dem Rauchmelder 4.0. Auch wenn er nicht so heißt, die Geräte sind vernetzt und können einen Alarm selbst weiterleiten an eine Zentrale (was in Betrieben durchaus sinnvoll sein kann) oder auf das Handy des vielleicht abwesenden Wohnungsbesitzers.

Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sagt dazu: "Bei einer Vernetzung werden mehrere Rauchwarnmelder so miteinander verbunden, dass  alle  Melder einen Sammelalarm erzeugen, wenn ein Gerät Rauch meldet.  Eine Vernetzung der Rauchwarnmelder ist baurechtlich nicht gefordert.".

Also ist die Vernetzung ein freiwilliges i-Tüpfelchen und wer es macht ist selbst Schuld? Leider nicht ganz, denn zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen und Eigentümer sind in der Regel die Vermieter. Die wälzen die Pflicht gern auf die Mieter ab, aber wenn der Vermieter es selbst macht und auf vernetzte Geräte besteht, weil er sie Smart-Home-mäßig zusammenschalten möchte, dann ist ein (Rechts-)Streit vorprogrammiert. Hier muss man die ersten Urteile abwarten.

Wo stecken nun die Gefahren oder Unwägbarkeiten?

  • Jemand fremdes hängt in Ihrem Schlaf- oder Wohnzimmer ein Gerät an die Decke und Sie müssen es dulden.
  • Das Gerät kommuniziert mit Ihnen unbekanten anderen Geräten.
  • Das Gerät erkennt ob es bei Ihnen hell oder dunkel, verqualmt, dunstig, oder sauerstoffarm ist - das ist seine Aufgabe.
  • Sie können nicht erkennen, ob das Geräte weitere Daten sammelt, etwa über ein Mikrofon oder eine Kamera enthält.
  • Sie dürfen Öffnungen in dem Gerät nicht zukleben ohne seine ordnungsgemäße Funktion zu gefährden.
  • Viele (der teuren) Geräte lassen sich zum (unbefugten) Nachsehen auch nicht einfach aufschrauben, weil sie mit Spezialschrauben verschlossen oder sogar verplombt sind.

Vielleicht erscheint der Hersteller auch integer und vertrauenswürdig, aber weiß ich auch genau, dass mir mein Vermieter nicht Überwachungsfunktionen, wie Kameras und Mikrofone eingebaut hat?

Der Smart Home Wahn birgt auch noch eine weitere Gefahr: Nicht der (vielleicht böse) Vermieter ist der alleinige Herr über die Daten, sondern das Gerät meldet alles in die Cloud des Herstellern und "Berechtigte" können diese Daten einsehen. Neben den wirklich Berechtigten, wie dem Vermieter, vielleicht sogar der Mieter selbst, wenn der Vermieter ein Menschenfreund ist, können auch die IT-Admins der Cloud und natürlich auch Hacker einsehen, was bei mir zu Hause gerade los ist.

Ein Schmankerl am Schluss: Die Kosten für die technischen Spielereien des Vermieters in meiner Wohnung, kann er natürlich als Nebenkosten auf meine Miete umlegen ... - wir haben schon immer für unsere Überwachung selbst gezahlt (bei der z.Zt. gestoppten Vorratsdatenspeicherung 2.0 hatte allein die Telekom 260 Millionen Euro Investitionen angegeben, die sie natürlich, wie alle Provider, auf ihre Kunden umlegt).

Mehr dazu bei http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-bayern/
und https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib7_rauchwarnmelderpflicht_fragen_und_antworten_201512.pdf
und https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/rauchmelderpflicht/2167877.html
und http://www.iknews.de/2013/11/19/intelligente-rauchmelder-blackbox-contra-whitebox-entwicklung/


Kommentar: RE: 20171109 Muss ein Rauchmelder eine High-Tech-Wanze sein?

War mir gar nicht bewusst, dass das so ist.

Na., 16.11.2017 09:43


RE: 20171109 Muss ein Rauchmelder eine High-Tech-Wanze sein?

Ja, auf jeden Fall eine beängstigende Vorstellung. Ich will solche Dinger nicht in meiner Nähe haben.

Jo., 20.11.2017 19:19


RE: 20171109 Muss ein Rauchmelder eine High-Tech-Wanze sein?

Ich will so vieles nicht in meiner Nähe haben .... Und gerade darum geht es mir besser als seit langem. Keine Regierung keine neuen Einschränkungen meiner individuellen Rechte....

Fr., 21.11.2017 06:09


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2QY
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6247-20171109-muss-ein-rauchmelder-eine-high-tech-wanze-sein.html
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Erstellt: 2017-11-09 10:09:19
Aufrufe: 2895

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