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"Verbindungsdaten liefern wichtige Ermittlungsansätze" In der letzten Woche hatten wir zusammen mit über 20 anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen an Bündnis90/Grüne und die FDP den Appell gerichtet, in den Koalitionsverhandlungen keiner Vorratsdatenspeicherung (VDS) zuzustimmen. Dieses untaugliche Mittel einer anlasslosen Bespitzelung der gesamten Bevölkerung gehört endgültig entsorgt.
Wir hatten den Appell nicht (auch) an die CDU/CSU geschickt, weil wir vermuten dort auf taube Ohren zu stoßen. Wir hatten recht, wie die folgende Pressemitteilung der CDU zeigt, die wir gern genauer untersuchen wollen.
Pressestatement der CDU vom 02.11.2017
"Verbindungsdaten liefern wichtige Ermittlungsansätze" | Was meinen wir dazu? | Die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden sind Gegenstand der aktuellen Sondierungsgespräche. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:
„Die in der letzten Legislaturperiode erzielten Verbesserungen bei den Ermittlungsbefugnissen der Sicherheitsbehörden dürfen nicht zur Disposition stehen. Insbesondere müssen unsere Ermittlungsbehörden auch auf die Verbindungsdaten der Täter zugreifen dürfen, wenn konkrete, schwerwiegende Taten im Raum stehen.
| Die Anti-Terror-Gesetze der letzten 20 Jahre müssen und sollten ja ursprünglich auch immer wieder kritisch überprüft werden, um zu überprüfen, ob
- es dadurch einen Nutzen gab,
- wenn ja, es eventuell auch Möglichkeiten gibt, ein solches Ergebnis mit einem geringeren Grundrechtseingriff zu erreichen. (Aufstellung einer Überwachungsgesamtrechnung entsprechend BVerfG Urteil zur VDS, 3.2010)
| Der aktuelle Fall des Terrorverdächtigen aus Schwerin zeigt, dass wir einen handlungsfähigen Staat benötigen, der seine Bürger gegen ganz reale Gefahren schützen kann. Dabei geht es vor allem um Schutz vor schwerwiegenden Straftaten von Organisierter Kriminalität bis Terrorismus. Das ist der Grund, weshalb wir effektive Ermittlungs- und Eingriffsmöglichkeiten brauchen. | Genau! Die Antiterrorgesetze soll(t)en eigentlich nur bei "schwerwiegenden Straftaten von Organisierter Kriminalität bis Terrorismus" zur Anwendung kommen.
Keinesfalls darf es zu einer anlasslosen Überwachung der gesamten Bevölkerung kommen (BVerfG Urteil zur VDS, 3.2010)
| Unseren Geheimdiensten und den Ermittlungsbehörden ist es zu verdanken, dass der mutmaßliche Terrorist gefasst und ein folgenschwerer Anschlag verhindert werden konnte.
Verbindungsdaten können nun Ermittlungsansätze zum Hintergrund des Täters und zu etwaigen Hintermännern liefern.“
| Warum hat das im Fall Amri nicht geklappt, wo doch "der Staat" schon sehr genaue Hinweise auf das Gefährdungspotential des Täters hatte und sich mindestens 6-mal sogar im extra mit Millionenafwand für solche Fälle eingerichteten "Gemeinsamen Terrorismus Abwehr Zentrum" (GTAZ ) mit seiner Person befasst hatte?
Richtig! Die Kommunikation eines Täters oder Verdächtigen kann, soweit möglich, untersucht werden. Aber die Kommunikation von 82 Millionen Unverdächtigen muss dafür nicht gespeichert werden!
Eventuell gibt es auch auf diesem Feld der Ermittlungstätigkeit Spuren, denn wir wissen ja aus vielen Beispielen, dass die Provider nachlässig mit ihren Löschfristen umgehen - vielleicht aber auch nicht ...
Kommunikationsdaten dürfen (und können auch) nicht zum "Allerheilmittel" der Ermittlungsbehörden werden.
| Fazit: Thema verfehlt!
... oder man hat bei CDU/CSU einfach noch nicht verstanden, dass Grundrechte über dem Handeln des Staats stehen, denn sie sind Abwehrrechte des Menschen gegen diesen Staat!
Mehr dazu bei https://www.cducsu.de/presse/pressestatement/verbindungsdaten-liefern-wichtige-ermittlungsansaetze
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6233-20171029-endgueltig-schluss-mit-der-altlast-vorratsdatenspeicherung.htm
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