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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz: Informationsfreiheit geht nicht anonym Das Verfahren war von der Open Knowledge Foundation (OKFN) im Dezember 2016 zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als Verfassungsbeschwerde gegen das Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz eingereicht worden. Die OKFN war der Ansicht, dass sich der entsprechende Passus in dem Gesetz speziell gegen die Plattform FragdenStaat.de richte, über die Anfragen auch anonym oder pseudonym gestellt werden können. Das Gericht war anderer Meinung. Besonders bitter ist die Einschränkung des Zugriffs auf Daten von "Wissenschaft, Forschung und Lehre". Darin sind "erstaunlicherweise" auch die Fördermittel von Dritten für Forschungsprojekte enthalten. Damit lässt sich nicht mehr überprüfen, ob zum Beispiel durch Kooperationen mit der Industrie eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit droht. Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/gerichtsurteil-kein-recht-auf-anonyme-ifg-anfrage-in-rheinland-pfalz-1711-130967.html Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2QR Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6240-20171104-herkunft-von-drittmitteln-bei-forschungsprojekten-bleiben-geheim.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6240-20171104-herkunft-von-drittmitteln-bei-forschungsprojekten-bleiben-geheim.html Tags: #Urteil #Verfassungsgericht #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Transparenz #Drittmittelforschung #Wissenschaftsfreiheit #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource #Rheinland-Pfalz Erstellt: 2017-11-04 19:25:09 Aufrufe: 1344 Kommentar abgeben |
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