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30.10.2017 Appell an Gelb und Grün für ein Ende der Vorratsdatenspeicherung

PM zu den Koalitionsverhandlungen zum Thema Innere Sicherheit in dieser Woche

Aktion Freiheit statt Angst e.V. ist Mitunterzeichner eines Offenen Briefs an FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir fordern darin beide Parteien auf in den Jamaika-Koalitionsverhandlungen ein Ende des Gesetzes zur Vorratsspeicherung (VDS) von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten durchsetzen.

Insgesamt wird dieser Brief von über 20 zivilgesellschaftlichen Gruppen in Deutschland getragen, darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der eco-Verband der Internetwirtschaft und Reporter ohne Grenzen.

Nach der inzwischen 10-jährigen Geschichte der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist es überfällig dieses untaugliche und grundrechtswidrige Instrument endgültig zu beerdigen.

Nach dem Verbot der anlasslosen Speicherung unserer Kommunikationsdaten durch das BVerfG im März 2010 und wenig später durch den EuGH war ein Ende zu erwarten. Trotzdem hat Justizminister Maass, obwohl er vorher die VDS selbst als untaugliches Mittel abgelehnt hatte, vor 2 Jahren ein neues Gesetz zur Abstimmung gebracht. Eine umfassende Wirksamkeit konnte glücklicherweise durch weitere Gerichtsurteile verhindert werden. Das Gesetz muss aber, wie damals das Zugangserschwerungsgesetz, als Fehler erkannt und abgeschafft werden.

Alle Studien zur VDS stellen fest, dass

  • durch die VDS keine Verbesserung der Aufklärungsraten in der Kriminalstatistik erfolgt ist,
  • das allein die Speicherung der Daten zu Verhaltensänderungen bei den Menschen geführt hat (Anpassung),
  • die Daten fast ausschließlich für Auskünfte über Internetnutzer von privaten Rechteinhaber zur Abmahnung von Urheberrechtsverstößen und nur zu einem geringen Bruchteil (0,9%) für strafrechtliche Ermittlungen genutzt wurden, davon nur 0,04% wegen schwerer Straftaten (Austausch kinderpornografischer Darstellungen und sexueller Missbrauch)**

Alle Zahlen beziehen sich auf die Deutsche Telekom, Quelle: Angaben der DTAG
* Es wurden die Anlässe aus dem Jahr 2005 zugrunde gelegt (DTAG Statistik, S.9), weil eine neuere Statistik damals nicht existierte.
** Beim ersten Gesetz zur VDS sollten die Daten nur zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.

Deshalb appellieren wir an die beiden Parteien, die sich die Verteidigung unserer Grundrechte ins Wahlprogramm geschrieben haben, in dieser Woche endlich Schluss zu machen mit diesem schweren Eingriff einer anlasslosen Vorratsspeicherung, die unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aushebelt.

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6233-20171029-endgueltig-schluss-mit-der-altlast-vorratsdatenspeicherung.htm
und http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/777/79/lang,de/
und der Brief an Bündnis90/Grüne http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/jamaika-appell-vds_gruene.pdf
und der Brief an die FDP http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/jamaika-appell-vds_fdp.pdf


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Erstellt: 2017-10-30 10:06:20
Aufrufe: 1989

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