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Provider speichern SMS-Inhalte "illegal"Natürlich ist das Speichern von Kommunikationsinhalten verboten, das steht schon im Grundgesetz - aber zur "technischen Störungserkennung" können die Firmen sich die Kommunikationsdaten ansehen. Diese Möglichkeit legen die Provider sehr großzügig aus und speichern SMS Inhalte bis zu 7 Tage. Auch nach Klagen gegen diese Praxis und "Ermahnungen" durch die Bundesnetzagentur hat sich da nur wenig geändert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stellt dazu fest: Finger weg von meinen SMS! Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer kritisieren, dass Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone und Telefonica neben Informationen über jegliche Verbindung auch jede verschickte SMS sieben Tage lang auf Vorrat speichern. Obwohl die SMS-Speicherung der industrienahen Bundesnetzagentur seit Jahren bekannt ist, hat nur ein Netzbetreiber die Speicherung von SMS-Inhalten abgestellt, wie die Bundesregierung mitteilt. Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/776/1/lang,de/ Kommentar: RE: 20171023 Illegales Speichern von Kommunikationsinhalten zur "Fehlererkennung" Warum ist es so schwer die Rechtslage durchzusetzen? Roman, 26.10.2017 10:52 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2QB Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6226-20171023-illegales-speichern-von-kommunikationsinhalten-zur-fehlererkennung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6226-20171023-illegales-speichern-von-kommunikationsinhalten-zur-fehlererkennung.html Tags: #SMS #Grundrechte #Menschenrechte #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #7-Tage-Speicherung #Provider #Bundesnetzagentur #IMSI-Catcher #Verschlüsselung #Anonymisierung Erstellt: 2017-10-23 08:35:21 Aufrufe: 1620 Kommentar abgeben |
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