03.10.2017 Bußgeld für Videokamera im Auto

Autos sind "gefilmte Personen"?

Da wir ja grundsätzlich gegen die Videoüberwachung im öffentlichen Raum sind, haben wir Mitgefühl mit dem bayerischen Richter, aber ...

... wieso ist die Aufdeckung einer Straftat, wie Unfallflucht nicht höher- oder gleichwertig zur (unerlaubten) Videoaufzeichnung aus einem Kfz heraus?

Ein Richter am Amtsgericht München hat eine 52-jährige Geschäftsführerin wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, vom  zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt.

Sie hatte ihr Fahrzeug vorne und hinten mit einer Videokamera ausgestattet. Die Kameras fertigten laufend Videoaufzeichnungen des vor und hinter dem Fahrzeug befindlichen öffentlichen Verkehrsraums und speicherten diese. Die Betroffene hat der Polizei die Videoaufzeichnungen als Beweismitte übergeben, nachdem ein anderes Fahrzeug ihr geparktes Fahrzeug gestreift und beschädigt hat. 

Gegen den Bußgeldbescheid legte sie Widerspruch ein und der Richter urteilte (entsprechend dem Datenschutzgesetz richtig): „Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung von einer potentiellen Straftat muss hierbei zurückstehen. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden.“ (Urteil des Amtsgerichts München vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17)

Kann dieser Richter nicht auch mal gegen die vielen Tausende von Überwachungskameras im öffentlichen Raum vorgehen, die dort von diversen öffentlichen Stellen, wie der Bahn oder dem Ordnungsamt aufgestellt wurden und auch in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreifen ?

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=a72cbec5
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Erstellt: 2017-10-03 07:48:17
Aufrufe: 1540

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