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EuGH stoppt FluggastdatenspeicherungDer Europäische Gerichtshof hat der Datensammelei der Politiker einen Riegel vorgeschoben. Mehrmals hatte das europäische Parlament vor diesem Eingriff in die Privatsphäre gewarnt. Dies ist nur ein kleiner Erfolg neben den ständigen Angriffen auf die Grundrechte. Der EuGH hat gestern das geplante Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada für unzulässig erklärt. Er kritisierte im Wesentlichen die anlaßlose und dauerhafte Speicherung der Daten. Somit sind die Abkommen mit den USA und Australien in Frage gestellt. Leider ist das Thema nicht ganz vom Tisch. 2016 hat das EU-Parlament bereits die "EU-PNR-Direktive" (Passenger Name Records) verabschiedet, die den Mitgliedstaaten die Erhebung und Speicherung von Fluggastdaten vorschreibt. Der Bundestag hat das für Deutschland im Frühjahr bereits beschlossen. Neben den Reisedaten werden nicht nur Namen, Kreditkarten und Anschriften, sondern auch Essgewohnheiten, Hotelbuchungen mit IP-Adressen und mögliche Anschlußreisen gespeichert. Die Verhältnismäßigkeit dieser Datensammelwut in Verbindung mit der Terrorismusbekämpfung ist nicht zu erklären.
Mehr dazu bei: Junge Welt vom 27.07.2017 Seite 1 und 8 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2NQ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6123-20170727-eugh-und-die-fluggastdaten.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6123-20170727-eugh-und-die-fluggastdaten.html Tags: #Datenschutz #Datensicherheit #Privatsphäre #Bestandsdaten #Datenbanken #Geodaten #Gesundheitsdaten #EuGH #Fluggastdaten #Kanada #USA #Australien Erstellt: 2017-07-27 10:49:03 Aufrufe: 2269 Kommentar abgeben |
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