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24.09.2009: Hansenet muss Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung folgenDas Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens Hansenet abgelehnt, mit dem das Unternehmen eine Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erreichen wollte. Das geht aus einem Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) vom 8. September hervor. Weiter führt das Kölner Gericht aus, das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung sei vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr und effektiver Strafverfolgung höher zu bewerten als Hansenets Interesse, die für die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht aufwenden zu müssen. Das Verwaltungsgericht Köln ist damit einen anderen Weg gegangen als die Kollegen in Berlin. Das dortige Verwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile einstweilig nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen darf. Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Hansenet-muss-Verpflichtung-zur-Vorratsdatenspeicherung-folgen--/meldung/145377 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1aP Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/612-20090924-hansenet-muss-verpflichtung-zur-vorratsdatenspeicherung-folgen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/612-20090924-hansenet-muss-verpflichtung-zur-vorratsdatenspeicherung-folgen.html Tags: #Hansenet #Mobilcom #Debitel #Vorratsdatenspeicherung #Urteil #VGKloen #VGBerlin #Speicherpflicht Erstellt: 2009-09-24 06:54:03 Aufrufe: 4069 Kommentar abgeben |
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