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Sicherheitsbehörden möchten ab morgen wissen, wer eine SIM Karte kauftAb morgen ist es soweit, dass Geschäfte SIM Karten, vor allem Prepaid-Karten nur noch gegen Vorlage des Personalausweises abgeben dürfen. Und wenn die/der KäuferIn es wagt, dann auch noch "nichtdeutscher Herkunft" zu sein, dann muss ein "Aufenthaltstitel" her ... Im Amtsdeutsch hört sich das dann im Telekommunikationsgesetz (TKG) in § 111 Daten so an: §111 Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113
vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind; das Datum des Vertragsendes ist bei Bekanntwerden ebenfalls zu speichern. Satz 1 gilt auch, soweit die Daten nicht in Teilnehmerverzeichnisse (§ 104) eingetragen werden. Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch
soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind.
Es kann also ab morgen kompliziert werden, denn manchen Firmen reicht dafür der Personalausweis nicht aus. Sie setzen auf das noch kompliziertere Post-Ident oder Video-Ident-Verfahren. Damit ist der schnelle Einkauf mindestens eine Sache von einigen Tagen. Und wozu soll das gut sein? Natürlich sollen mögliche Terroristen daran gehindert werden, anonym an SIM-Karten zur Kommunikation zu gelangen. Diese müssen nun dafür extra eine Bestellung im Ausland aufgeben. Anmerkung: Damit ist das Gesetz genauso unsinnig, wie die Vorratsdatenspeicherung, die man ebenso einfach umgehen kann, indem man seine Kommunikation über das Ausland abwickelt. Weitere Tipps dazu gibt es bei uns unter http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/901-faq-liste.htm#Wie_kann_ich_die_VDS_umgehen Mehr dazu bei http://www.focus.de/digital/videos/neues-gesetz-prepaid-karten-gibt-es-ab-1-juli-nur-noch-mit-personalausweis_id_7196565.html Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20170630 SIM Karten ab 1. Juli nur noch mit Personalausweis ist doch auch logisch, die müssen doch sofort überprüfen, ob sie für dein Handy auch den passenden Trojaner haben, um deine verschlüsselten Nachrichten vor dem Versand lesen zu können ;-)) Marcel, 30.06.2017 21:54 RE: 20170630 SIM Karten ab 1. Juli nur noch mit Personalausweis In der DDR bekam man Elektroartikel (Steckdosen, Lichtschalter) auch nur gegen Vorlage des Ausweises. Bi., 30.06.2017 22:42 RE: 20170630 SIM Karten ab 1. Juli nur noch mit Personalausweis Vorlage eines Ausbildungsnachweises... Mi., 01.07.2017 01:28 RE: 20170630 SIM Karten ab 1. Juli nur noch mit Personalausweis Da können wir ja froh sein, dass die Terroristen davon nichts vorher gewusst haben. Sonst wären unter den 60 Millionen Prepaid Karten in Deutschland vielleicht schon welche in deren Händen. Merwan, 01.07.2017 07:01 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Nh Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6091-20170630-sim-karten-ab-1-juli-nur-noch-mit-personalausweis.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6091-20170630-sim-karten-ab-1-juli-nur-noch-mit-personalausweis.html Tags: #SIMKarten #ePerso #Identifizierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung Erstellt: 2017-06-30 20:16:55 Aufrufe: 1816 Kommentar abgeben |
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