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Protest beim Oberlandesgericht Düsseldorf am 31.Mai Als Mitglied der Drohnen-AG und Unterstützer von attac, DFG-VK und weiteren Gruppen der Friedensbewegung veröffentlicht Aktion Freiheit statt Angst hier die Pressemitteilung zu dem skandalösen Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Gericht wird nicht etwa entscheiden ob die Bundesregierung Kampfdrohnen anschaffen darf sondern nur welche.
Der unterlegene Anbieter, General Atomics aus den USA klagt wegen Wettbewerbsnachteilen und gegen die Vergabe des 500 Millionen Euro Auftrags an eine israelische Firma ohne Ausschreibung.
DEUTSCHLAND BRAUCHT KEINE BEWAFFNUNGSFÄHIGEN KAMPFDROHNEN! Protest beim Oberlandesgericht Düsseldorf am 31.Mai
Düsseldorf und Berlin, den 29.05.2017
Am 31. Mai um 15 Uhr wird das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil zum Vergabeverfahren der Bundesregierung zur Anschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr verkünden. Ab 14 Uhr werden das Friedensforum Düsseldorf, Attac und die DFG-VK mit einer Mahnwache gegen Kampfdrohnen vor dem OLG protestieren.
“Wir lehnen jede Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr – ob von US-amerikanischen, israelischen, oder europäischen Herstellern - entschieden ab”, sagt Ernst Gleichmann vom Friedensforum Düsseldorf. “Denn die im Koalitionsvertrag vereinbarte ‘sorgfältige Prüfung’ der ‘völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen, und ethischen Fragen’ im Zusammenhang mit solchen Waffensystemen ist noch nicht erfolgt!” Einhundertfünfzig Organisationen haben den durch die Friedenskoordination Berlin mitinitiierten Appell “Keine Kampfdrohnen!” unterzeichnet.
Das Verteidigungsministerium hatte einen Vertrag mit der Firma Airbus für die Anschaffung der Heron-TP-Drohnen des israelischen Herstellers IAI ausgehandelt. Dagegen hat die US-amerikanische Konkurrent General Atomics geklagt. Wenn das Gericht dem Ministerium am 31. Mai Recht gibt, wird die Bundesregierung voraussichtlich den Airbus/IAI-Vertrag schon im Juni den Haushalts- und Verteidigungsausschüssen zur Bewilligung vorlegen.
“Der Einsatz dieses Waffensystems, wie etwa in Afghanistan, hat nicht vertretbare Konsequenzen”, sagt US-Bürgerin Elsa Rassbach, Mitglied bei Attac und DFG-VK und Sprecherin der US-Friedensorganisation CODEPINK in Deutschland. “Dies gilt nicht nur für die afghanische Bevölkerung, sondern auch für das ausführende Militärpersonal, das schwerwiegende persönliche, psychische und moralische Schäden erleidet, wie am Schicksal der drei US-Whistleblower im Film ‘National Bird — Wohin geht die Reise, Amerika?’ klar wird. Alle deutschen Verantwortlichen, die diese Entscheidung zu tragen haben, sollen nochmals in sich gehen.”
Am 26. Mai, als die Verteidigungsministerin eine Predigt im Rahmen des „Bittgottesdienstes für den Frieden" auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag hielt, hatten Frau Rassbach und eine weitere Aktivistin vor ihr mit einem Transparent “Keine Kampfdrohnen für die Bundeswehr!” protestiert. Frau von der Leyen bat die Aktivistinnen zu sich auf die Empore. Frau Rassbach wird am 31. Mai bei der Urteilsverkündung in Düsseldorf anwesend sein.
Die Friedensorganisationen appellieren an den Bundestag und an die Mitglieder in den Haushalts- und Verteidigungsausschüssen, die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr mit Blick auf die völlig unzureichende Prüfung der rechtlichen, politischen und ethischen Fragen, die sich aus diesem Waffensystem ergeben, abzulehnen.
Prof. Dr. med., i. R. Ernst Gleichmann, Friedensforum Düsseldorf, DFG-VK,
Elsa Rassbach, Attac, DFG-VK, Sprecherin CODEPINK in Deutschland,
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