30.04.2017 Verschlimmbesserung des Datenschutzgesetzes

Bundesdatenschutzgesetz fällt hinter EU-Datenschutzgrundverordnung zurück

Das war schon wieder mal nichts - die Anpassung des deutschen Datenschutzes (DSAnpUG) an die im letzten Jahr im April vom EU Parlament beschlossene Grundverordnung (DS-GVO) ist europarechtswidrig und durchsetzt von datenschutzfeindlichen Positionen. Dabei fällt zum einen die Handschrift des Innenministeriums auf aber auch die Lobbyverbände der Unternehmen haben ein großen Anteil an der Verwässerung der Vorschriften im neuen DSAnpUG.

„Ein derartiger aufsichtsfreier Raum widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das eine lückenlose Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch unabhängige Datenschutzbehörden für unverzichtbar hält“, sagt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte PeterSchaar gegenüber netzpolitik.org.

Auf jeden Fall ist das DSAnpUG ein Schlag gegen die EU DS-GVO, die es eigentlich in nationales Recht gießen sollte. Mit der europaweiten Einheitlichkeit ist es vorbei und an vielen grundlegenden Punkten, insbesondere bei der wichtigen Zweckbingung, wurde der Datenschutz verwässert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2017/was-lange-waehrt-wird-endlich-immer-noch-nicht-gut-die-kritik-am-neuen-datenschutzgesetz-im-ueberblick/

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Erstellt: 2017-04-30 08:20:12
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