Eikonal - im Inland das "virtuelle Ausland" definieren
Erste Hinweise zu dieser Geheimoperation fanden Süddeutsche Zeitung und der WDR nach den Snowden Enthüllungen im Sommer 2013 schon Anfang 2014. Aber erst mit den Protokollen des NSA Ausschusses wird das ganze Ausmaß der Spionage deutlich.
Bereits zwei Jahre nach dem 11. September 2001 begann der BND mit den Probebetrieb und zapfte von 2004 an zunächst "leitungsvermittelte" Telefongespräche an einem Frankfurter Netzknoten der Telekom ab. Ab November 2005 folgte an gleicher Stelle echte Internetüberwachung, zuerst in der Rolle als Juniorpartner des NSA. Dabei konnte der BND nicht prüfen ob der "große Bruder" sein Versprechen einhielt, sich "auf deutschem Boden an deutsches Recht" zu halten.
Diese Problem umschiffte der BND mit der Definition von "ausländischen Verkehren", deren Überwachung nicht durch das G10-Gesetz beschränkt wird. Das DE-CIX, die internationale Anbindung in Frankfurt/M wurde als nicht-deutsch angesehen,ebenso wie Verkehre, die über Satellitenverbindungen laufen. Dass es für einen Zugriff auf einen Netzknoten in Deutschland überhaupt keine gesetzliche Grundlage gibt, störte die BND-Zeugen in den Anhörungen nicht.
Beim Abfangen der sogenannten Ausland-Ausland-Verkehre hat der BND völlig freie Hand. Solange keine deutschen Grundrechtsträger betroffen seien, "sind die Daten zum Abschuss freigegeben", meinte der BND-Techniker T. B. im November 2014 im NSA-Ausschuss.Trotz des offensichtlichen Grundrechtsbruch waren die NSA Kollegen unzufrieden mit den Lieferungen durch den BND.
Auch bei der Menge gab es ständig Gesetzesverstöße. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grenze liegt bei höchstens 20 Prozent der Übertragungskapazität einer Leitung fürs Rastern der internationalen Telekommunikation (warum auch immer diese willkürlichen 20%?). Ein Zeuge hielt fest: Wenn bei einem Glasfaserbündel normalerweise nur zehn Prozent der Gesamtkapazität ausgelastet seien, "kann ich sie zu hundert Prozent mitnehmen". Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grenze wird damit völlig ausgehebelt. Die typische Rohdatenrate einer angezapften Leitung habe bei "zweimal 5 Gigabit pro Sekunde" gelegen, gab S. L. zu Protokoll.
Glasfaser-Internetleitungen werden dazu mit einem Splitter am Kabel versehen. Ein Teil des ausgeleiteten Lichts gehe über den Splitter weiter an den Betreiber, der Rest zum BND über einen gesondert angemieteten Betriebsraum. Dort wird dann der "mitgenommene" Verkehr deutscher Herkunft nach G10-Gesetz behandelt und der Rest kann beliebig verwertet werden.
Das Konzept für Eikonal hatte Reinhardt Breitfelder mit zwei ihm unterstellten Volljuristen erstellt und bei einem Abendessen im Haus des damaligen BND-Präsidenten August Hanning in Anwesenheit von Kanzleramtsminister Steinmeier vorgestellt.
Gut, dass der jetzt Bundespräsident ist und solche Grundrechtsverstöße nicht mehr genehmigen darf ... ;-))
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Erstellt: 2017-04-09 12:21:31 Aufrufe: 2003
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