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08.04.2017 Bundestrojaner gegen Kleinkriminelle

Nicht Terrorismus, jetzt für Steuerbetrug und Viagra

Vom Bundestrojaner hatte man im letzten Jahr nur gehört, das er verfassungswidrig war und neu geschrieben werden muss. Das Bundesverfassungsgericht stufte den derzeitigen Paragrafen letztes Jahr als verfassungswidrig ein, aber das neue BKA-Gesetz enthält wieder einen Paragrafen, der „weitgehend dem bisherigen entspricht“.

Das Manko, dass er als Trojaner Schreibrechte auf dem zu untersuchenden Gerät haben muss und damit Beweise (ver-)fälschen kann, daran hat sich nicht geändert. Trotzdem soll er einsetzbar sein und nun mit einer Änderung des TKG und der Strafprozessordnung noch vor den Bundestagswahlen auch für allen anderen Behörden und für ganz normale Strafverfolgung nutzbar sein.

Das war auch in der Vergangenheit (verfassungswidrigerweise?) schon vorgekommen und hatte in der Regel für technische Probleme oder keine neuen Beweise geführt (Steuerbetrug durch illegalen Zigarettenhandel und Handel mit gefälschten Potenzmitteln im Internet).

Die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, dass Staatstrojaner ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage illegal sind. Diese Ansicht vertrat 2010 sogar der Generalbundesanwalt. Das will die Große Koalition im Schnellverfahren lösen in dem sie den Bundestrojaner, die "Quellen-TKÜ" einfach als legitimes Ermittlungsverfahren einführt ohne seine verfassungswidrigen Probleme anzugehen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2017/noch-vor-der-bundestagswahl-staatstrojaner-soll-auch-gegen-alltagskriminalitaet-eingesetzt-werden/

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Erstellt: 2017-04-08 09:26:15
Aufrufe: 3073

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