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Nicht Terrorismus, jetzt für Steuerbetrug und Viagra Das Manko, dass er als Trojaner Schreibrechte auf dem zu untersuchenden Gerät haben muss und damit Beweise (ver-)fälschen kann, daran hat sich nicht geändert. Trotzdem soll er einsetzbar sein und nun mit einer Änderung des TKG und der Strafprozessordnung noch vor den Bundestagswahlen auch für allen anderen Behörden und für ganz normale Strafverfolgung nutzbar sein. Das war auch in der Vergangenheit (verfassungswidrigerweise?) schon vorgekommen und hatte in der Regel für technische Probleme oder keine neuen Beweise geführt (Steuerbetrug durch illegalen Zigarettenhandel und Handel mit gefälschten Potenzmitteln im Internet). Die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, dass Staatstrojaner ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage illegal sind. Diese Ansicht vertrat 2010 sogar der Generalbundesanwalt. Das will die Große Koalition im Schnellverfahren lösen in dem sie den Bundestrojaner, die "Quellen-TKÜ" einfach als legitimes Ermittlungsverfahren einführt ohne seine verfassungswidrigen Probleme anzugehen. Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Lr Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5984-20170408-bundestrojaner-gegen-kleinkriminelle.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5984-20170408-bundestrojaner-gegen-kleinkriminelle.html Tags: #Bundestrojaner #Hacking #Trojaner #Cookies #Verschlüsselung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz Erstellt: 2017-04-08 09:26:15 Aufrufe: 3079 Kommentar abgeben |
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