25.02.2017 BND wieder jenseits der Verfassung?

Bespitzelte der BND ausländische Journalisten

Der BND spionierte ab 1999 an mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder E-Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen auf der ganzen Welt. Das tat der Dienst auch nicht (nur) im Auftrag der USA sonder auch mit eigenen Selektoren. Zu den Abgehörten gehörten

"Reporter ohne Grenzen" (ROG) sieht in der Überwachung einen "ungeheuerlichen Angriff auf die Pressefreiheit" und eine "neue Dimension des Verfassungsbruchs", weil Journalisten in Deutschland unter einem besonderen Schutz vor Eingriffen des Staates stehen. Sie sind Berufsgeheimnisträger,  wie Ärzte oder Anwälte. "Reporter ohne Grenzen" wird daher unter der Federführung der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Verfassungsklage gegen das BND-Gesetz einlegen, weil solche praktiken durch dieses Gesetz nicht ausgeschlossen sondern "unter den Teppich geschoben" werden.

Die Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz und Tabea Rößner sprachen von einem "riesengroßen Skandal", wenn sich der Bericht bewahrheiten sollte. "Wer Journalistinnen und Journalisten überwacht, den unterscheidet nicht mehr viel von Putin, Erdogan oder anderen autoritären Herrschern. Ein solches Verhalten des BND wäre nicht hinnehmbar. Wir verlangen von der Bundesregierung eine vollständige Aufklärung dieser Vorwürfe".

Die Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, fragte angesichts der Erkenntnisse des NSA-Ausschusses in den vergangenen Jahren, dass  der BND zahlreiche europäische Regierungen und Institutionen ausgespäht hatte.: "Wie groß soll der Skandal um den unkontrollierbaren BND eigentlich noch werden, bis die Bundesregierung reagiert und insbesondere den Bereich der technischen Aufklärung einer unabhängigen und ernsthaften Revision unterzieht?" .

Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-bespitzelte-offenbar-auslaendische-journalisten-a-1136134.html
und https://www.golem.de/news/selektorenaffaere-bnd-soll-auslaendische-journalisten-ausspioniert-haben-1702-126381.html

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Erstellt: 2017-02-25 12:03:45
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