19.01.2017 Aktiver Schwarzfahrer und die "Leistungserschleichung"

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Grundrechtes auf Mobilität durchsetzen

Auf den nachdenkseiten gibt es ein interessantes Interview mit Manfred Bartl zu den Hartz-Gesetzen, die für ein System aus Lohnsenkungen, Verarmung, Entrechtung und den Kampf gegen Arme statt gegen Armut stehen. Seit Jahren befindet er sich im Widerstand gegen das mit Hartz-IV verbundene Unrechtsregime.

Da er auch als aktiver Gewerkschafter und politisch denkender Mensch viel unterwegs ist, kommt er aus Geldmangel häufig in Konflikt mit Kontrolleuren in öffentlichen Verkehrsmitteln, denn er fährt seit 2009 kostenlos.

Nun ist Schwarzfahren, das "Erschleichen einer Beförderungsleistung", eine Straftat nach § 265a StGB. Dagegen wappnet er sich , in dem er bei seinen Aktionen „Schwarzfahren für Gerechtigkeit“ einen Ausweis am Revers trägt, der besagt, dass icer sich wegen des Zusammenhangs zwischen zu niedrigem Regelbedarf und zu teurem Sozialticket nicht an die Allgemeinen Beförderungsbedingungen halten kann und dadurch das Zustandekommen eines Beförderungsvertrages verhindert würde.

Dadurch hat er auch in der Regel ein gutes Auskommen mit den Kontrolleuren, die in der Mehrzahl ihr Gewissen nicht an der Garderobe abgegeben haben. Auch die Staatsanwaltschaft Mainz hat Anfang des Jahres ein Ermittlungsverfahren wegen sechs Schwarzfahrten eingestellt, aber es gibt immer mal wieder neue Mahnbriefe, die er genau abheftet.

Mehr dazu bei www.nachdenkseiten.de/?p=36319


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Tags: #HartzIV #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Berufsverbote #Grundrechte #Menschenrechte #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Versammlungsrecht
Erstellt: 2017-01-19 18:07:46
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