11.09.2009: Hartz IV: ARGEs Problem mit dem Datenschutz
Die Unabhängige Sozialberatung Bochum rügt einen schweren Verstoß der ARGE Bochum gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Im Verlaufe dieser Woche erschienen in den Bochumer Tageszeitungen über zwei ganze Seiten hinweg etliche „Benachrichtigungen“ über eine „öffentliche Bekanntmachung“ von Bescheiden in Bezug auf Hartz IV-Angelegenheiten. Darin werden die AdressatInnen mit Namen, Geburtsdatum, letzter bekannter Anschrift und der Nummer der Bedarfsgemeinschaft genannt. Weiter wird das Anliegen des Bescheides erwähnt.
„Wir werden auch diesen Vorgang der Landesdatenschutzbeauftragten zur Prüfung vorlegen“ sagt Norbert Hermann von der Unabhängige Sozialberatung empört. „Die Leute werden öffentlich an den Pranger gestellt, das darf nicht sein!“
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Tags: #HartzIV #ARGE #Datenschutz #informationelleSelbstbestimmung #Grundrechte #Menschenwuerde
Erstellt: 2009-09-11 06:51:43 Aufrufe: 3092
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