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Alexa als Zeugin einer Mordanklage?Siri, Alexa, Dot, Echo, und wie die Sprachroboter der Smartphone Betriebssysteme alle heißen, sollen nach Ansicht der Polizei von Bentonville (Arkansas) als Zeugen verwendbar sein. Nun verlangt die Polizei des Ortes von Amazon die Herausgabe von Daten und Audio-Aufzeichnungen des vernetzten Lautsprechers eines Tatverdächtigen in einem Mordfall. Nach US Standard müsste also künftig auf jedem Handy stehen: "Alles was Sie zu Echo sagen, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden." Eigentlich sollte das Handy erst nach einem Aktivierungswort (standardmäßig "Alexa" oder "Siri") mit der Speicherung zu beginnen. Es kommt aber schon mal vor, dass Echo meint, ein Aktivierungswort erkannt zu haben und sich "auf Empfang" schaltet. Ein anderer "Roboter" kann in diesem Fall auch als Zeuge herangezogen werden, sein "smart" vernetzter Wasserzähler. Der hatte nach US-Medienberichten am Tattag den Verbrauch von rund 530 Litern Wasser zwischen 1 und 3 Uhr morgens registriert. Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Jk Tags: Verschluesselung, Smart Meter, Smart-TV, HbbTV, eCall, Smartphone, Handy, Echo, alexa, siri, Amazon, Sprachdaten, Beweismittel, Persoenlichkeitsrecht, Privatsphaere, Verbraucherdatenschutz, Datenschutz, Datensicherheit, Polizei Erstellt: 2017-01-03 08:25:13 Kommentar abgeben |
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