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Auskunftsrecht und MusterbriefeAus dem Volkszählungsurteil von 1983 und dem danach definierten Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung ergibt sich ein relativ weitgehendes Auskunftsrecht der in Datenbanken erfassten personenbeziehbaren Daten. So stellt §19 BDSG fest, dass auf Antrag kostenfrei Auskunft gegeben wird über gespeicherte Daten, deren Herkunft, eventuelle Übermittlungen und den Zweck ihrer Speicherung. Allerdings gibt es nach §19 (2) BDSG zahlreiche Ausnahmetatbestände. So kann die Auskunft verweigert werden, wenn die Funktion der Behörde oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre. Das führt dazu, dass man bei Polizeibehörden kaum ein Problem hat, Auskunft zu erhalten. Es kann aber dauern oder zu Rückfragen kommen. Anders ist die Situation bei den Ämtern von Geheimdiensten. Hier ist es angeraten einen Grund für den Auskunftswunsch zu nennen. Besonders schwierig wird eine Nachfrage bei europäischen Dienststellen. Dort wird so getan, als wenn allein die Tatsache einer Speicherung vor den Anfragenden geheim zu halten sein kann. Eine Auskunftsverweigerung sollte nach (finanzieller) Möglichkeit in jedem Fall angefochten werden, um Licht in diese rechtliche Grauzone zu bringen. MusterbriefeWas schreibt man nun? Einen Vorschlag können wir selbst anbieten:
Und einen Vorschlag für einen Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten:
Ein Vorschlag für den Widerspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte (ePA).
Da wir selbst nicht die juristischen Experten sind, verweisen wir ansonsten dazu auf diejenigen, die sich schon länger mit dem Thema Musterbriefe beschäftigen.
Eventuell auch noch auf diesen Seiten
Muster UnterschriftenlisteAuch auf einer einfachen Unterschriftenliste muss die Möglichkeit des Datenmissbrauchs verhindert werden. Die Unterschriften werden ja für ein genaues Motto bzw. einen Inhalt gegeben und nicht pauschal. Durch die Angabe dieser Zweckbindung vermeidet man die Möglichkeit eines Datenmissbrauch. Hier ein Beispiel für eine korrekte Unterschriftenliste: Einrichten einer ÜbermittlungssperreMit einer sogenannten Übermittlungssperre kann man das verhindern. Der Link hinter dem Bild enthält ein mögliches Formblatt für so einen Antrag. Dieser kann auch formlos als Brief gestellt werden. Dain sollten aber alle Angaben enthalten sein, die der nebenstehende Antrag verlangt. Wikipedia listet auf seiner Seite über Übermittlungssperren auch gleich auf, in welchen anderen Fällen es sinvoll sein kann, die Weitergabe persönlicher Daten zu unterbinden, so z.B. die Weitergabe an
Aber auch hier knabbert Big Brother an unserer Privatsphäre: Gemäß § 49 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist inzwischen eine Auskunft auch über das Internet möglich. Dagegen hilft dann kein Widerspruch mehr.
Diese Seite wird bei Gelegenheit ergänzt ... Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2HZ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5844-auskunftsrecht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5844-auskunftsrecht.html Tags: #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Begriffserklaerung #Definitionen #Musterbriefe #Auskunftsersuchen #Datenpannen #Datenskandale #Grundrechte #Menschenrechte #IFG #Informationsfreiheitsgesetz #BDSG #Musterbriefe Erstellt: 2016-12-16 15:09:13 Aufrufe: 12284 Kommentar abgeben |
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