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10.12.2016 Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten

Wahnsinn! Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten

Haben die Richter des Landgerichts Hamburg sich im "Neuland" nicht ausgekannt? Es beruht doch auf gegenseitiger Verlinkung!

Das war es leider nicht! Sie haben sich mit dem Beschluss vom 18. November (Az. 310 O 402/16) gegen einen Webseitenbetreiber nur an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2016 gerichtet. Danach haftet nicht nur der Betreiber einer Website für Urheberrechtsverletzungen auf der eigenen Seite, sondern auch derjenige, der einen Link zu den rechtswidrigen Inhalten setzt.

Damit steht nun jegliches Verlinken unter dem Damoklesschwert einer gerichtlichen Überprüfung und den daraus entstehenden Kosten. Der EUGh hat deshalb einen kleinen Rettungsanker vorgesehen: Links, die ohne Gewinnerzielungsabsicht oder Kenntnis der Rechtswidrigkeit gesetzt werden, seien weiterhin zulässig.

Aber in allen kommerziellen Redaktion wird nun die Arbeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des verlinkten Inhalts zu einer ermüdenden Aufgabe.

Folge aus dem Urteil ist nun, dass man de facto als Unternehmen und auch für jeden Freiberufler die Verpflichtung ergibt, sämtliche Inhalte der verlinkten fremden Webseite – seien es nun Fotos, Texte oder Videos – daraufhin zu prüfen, ob sie die Grenzen des Urheberrechts einhalten.

Man müsste also praktisch dort anfragen und eine Bestätigung dafür verlangen. Dies kann man ja gleich mal beim Landgericht Hamburg machen und dort nachfragen ob man auf ihr Urteil verlinken darf ... ;-))

Das Lachen über die unsinnigen Folgen dieses Urteils wird dem Beklagten in Hamburg aber im Halse stecken bleiben, denn er hatte übersehen, dass die unter cc-Lizenz stehenden Fotos, auf die er verlinkt hatte,nicht nach den Bedingungen dieser Lizenz genannt waren, da auf Urheber und Bearbeitung nicht in geeigneter Form hingewiesen worden war.

Die Richter sehen in einer Verlinkung eine eigenständige öffentliche Wiedergabe des Inhalts. Durch das Setzen des Links würde der "Zugriff für ein neues Publikum eröffnet".

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=a6b44c47
und https://blog.fefe.de/?ts=a6b44c1c
und https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html
und https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-verbietet-kommerzielle-Links-auf-Urheberrechtsverletzungen-3316497.html
und ein "Musterbrief" für nervende Anfragen https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-verlinkten-Seiten/Musterbrief/posting-29616440/show/

Anmerkung: Wir sehen schon alle Abmahnanwälte in den Startlöchern ...

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Erstellt: 2016-12-10 09:45:38
Aufrufe: 1717

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