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Kein grünes Licht für CETA-Volksbegehren: Wir ziehen vor Gericht!Das Umweltinstitut München schreibt uns heute: LIEBE FREUNDINNEN UND FREUNDE DES UMWELTINSTITUTS, nach sechswöchiger Prüfung wurde heute über unser Volksbegehren gegen CETA entschieden. Das Ergebnis überrascht uns nicht sonderlich: Denn jetzt ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof gefragt: Das Gericht kann den Weg für das Volksbegehren doch noch freimachen. IST DAS VERFAHREN ZU GEWINNEN? CETA ist zwar unterschrieben, aber noch längst nicht ratifiziert. Das Volksbegehren ist ein wichtiger Baustein unserer Kampagne, mit der wir CETA im Ratifizierungsprozess zu Fall bringen wollen. Denn mit dem Volksbegehren können wir die bayerische Landesregierung verpflichten, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Mehr als 85.000 Unterschriften haben wir dafür im Sommer innerhalb kürzester Zeit gesammelt – ein Riesenerfolg, denn nur 25.000 wären für einen erfolgreichen Antrag Wir werden das Volksbegehren nicht so einfach aufgeben, denn wir sind überzeugt davon, dass die Bevölkerung ein Recht darauf haben sollte, über so tiefgreifende Verträge wie CETA mitzuentscheiden. Gleich durch zwei juristische Gutachten von renommierten Juristen haben wir im Vorfeld der Unterschriftensammlung prüfen lassen, ob ein Volksbegehren gegen CETA auch rechtlich zulässig ist. Beide haben das bestätigt. WIR SIND DAHER SICHER, VOR DEM VERFASSUNGSGERICHT GUTE CHANCEN ZU HABEN. Allerdings betreten wir mit einem Volksbegehren gegen ein internationales Abkommen auch juristisches Neuland. Um das Gericht von der Zulässigkeit zu überzeugen, wollen wir uns im Verfahren durch angesehene Verfassungsrechtler vertreten lassen, die ausgewiesene Experten sind. AUF IHREN BEITRAG KOMMT ES AN! Bitte unterstützten Sie uns im Kampf gegen CETA, in dem Sie jetzt für das Verfahren spenden oder Fördermitglied werden. UMWELTINSTITUT MÜNCHEN E.V. · Landwehrstraße 64a · 80336 München Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20161123 Bayerisches CETA Volksbegehren vor Gericht Christ- und Sozialdemokraten haben im EU-Parlament gemeinsam eine qualifizierte Die Ausschüsse für Umwelt und Soziales und auch für Wirtschaft dürfen nun keine Stellungnahmen abgeben. Die Konservativen haben zudem durchgesetzt, dass das Parlament nicht darüber spricht, ob der Europäische Gerichtshof zu Rate gezogen werden soll. Stattdessen soll das Abkommen nun im Eilverfahren durchgepeitscht werden. Eine Schlüsselfigur dabei: der als potentieller Kanzlerkandidat gehandelte Martin Schulz (SPD), Präsident des EU-Parlaments. Er und seine Fraktion setzen sich damit über die Beschlüsse des SPD-Parteikonventes hinweg, der eine ausführliche Prüfung des Abkommens durch die Parlamente gefordert hatte. Der Vorgang ist nur der jüngste in einer langen Reihe von antidemokratischen Mehr dazu online unter: http://www.kontext-tv.de/de/blog/nichts-gelernt-wie-christ-und-sozialdemokraten-die-europaeische-demokratie-untergraben Wir möchten Euch außerdem auf den Blogbeitrag "Der Trump-Schock" von David Kontext TV, 23.11.2016 21:28 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Hv Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5815-20161123-bayerisches-ceta-volksbegehren-vor-gericht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5815-20161123-bayerisches-ceta-volksbegehren-vor-gericht.html Tags: #ACTA #TTIP #IPRED #Bulgarien #Visafreiheit #CETA #Urheberrecht #UmweltinstitutMuenchen #Gericht #Klage #Verbraucherdatenschutz #Grundrechte #Menschenrechte #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource Erstellt: 2016-11-23 16:38:24 Aufrufe: 1735 Kommentar abgeben |
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