Verjährung erst nach zehn Jahren
Künftig werden Urheberrechts-Verletzungen in Tauschbörsen erst nach zehn und nicht bereits nach drei Jahren verjähren.
Erst jetzt veröffentlichte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung (BGH Urt. v. 12.5.2016, I ZR 48/15). Dieses Urteil könnte eine neue Abmahnwelle gegen Nutzer von illegalen Tauschbörsen nach sich ziehen. Nun verjähren Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen, die über Tauschbörsen begangen werden, erst nach zehn Jahren.
Bisher haben deutsche Gerichte angenommen, dass Schadenersatzansprüche der Film- und Musikindustrie bereits nach drei Jahren verjähren. Dadurch ist mit einer neuen Abmahnwelle zu rechnen.
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Erstellt: 2016-11-17 00:58:27 Aufrufe: 1507
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