17.11.2016 BGH-Urteil zu Tauschbörsen

Verjährung erst nach zehn Jahren

Künftig werden Urheberrechts-Verletzungen in Tauschbörsen erst nach zehn und nicht bereits nach drei Jahren verjähren.

Erst jetzt veröffentlichte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung (BGH Urt. v. 12.5.2016, I ZR 48/15). Dieses Urteil könnte eine neue Abmahnwelle gegen Nutzer von illegalen Tauschbörsen nach sich ziehen. Nun verjähren Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen, die über Tauschbörsen begangen werden, erst nach zehn Jahren. 

Bisher haben deutsche Gerichte angenommen, dass Schadenersatzansprüche der Film- und Musikindustrie bereits nach drei Jahren verjähren. Dadurch ist mit einer neuen Abmahnwelle zu rechnen.

Mehr dazu bei http://www.tagesspiegel.de/medien/bgh-urteil-zu-tauschboersen-verjaehrung-erst-nach-zehn-jahren/14835890.html

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Hn
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5808-20161117-bgh-urteil-zu-tauschboersen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5808-20161117-bgh-urteil-zu-tauschboersen.htm
Tags: #Bestandsdaten #Stoererhaftung #Abmahnung #Download #Medien #Musikindustrie #BGH #Urteil #Verjaehrung #Datenskandale
Erstellt: 2016-11-17 00:58:27
Aufrufe: 1507

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap