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"Das Beweiserhebungsrecht eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses unterliegt Grenzen""Das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung überwiegt das parlamentarische Informationsinteresse, weil die vom Beweisbeschluss erfassten NSA-Selektorenlisten aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen nicht ihrer Verfügungsbefugnis unterfallen." Verständlicher: Weil die Listen von den USA erstellt wurden, kann die Bundesregierung eine Veröffentlichung ablehnen. Schön ist auch die Behauptung: "Eine Demokratie braucht keine Geheimdienstkontrolle." Doch, genau die ist notwendig, wenn der Geheimdienst einfach Befehle (also Selektorenlisten) von ausländischen Geheimdiensten annimmt und seine Datenbestände dahingehend durchsucht. Was kann ein NSA Untersuchungsausschuss eigentlich noch aufklären, wenn er nur geschwärzte Akten oder garnichts bekommt? Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=a6d41dcd Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20161116 Selektorenlisten bleiben geheim Dem Kaiser, was des Kaisers ist Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die NSA-Selektorenliste ein Kommentar von Heiner Busch http://www.grundrechtekomitee.de/node/822 Nachdem das Bundesverfassungsgericht schon im Oktober die G-10-Kommission abgebügelt hat, sind am Dienstag (15. November 2016) auch die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen sowie die Vertreter*innen beider Parteien im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner und Konstantin von Notz, mit ihrer Klage gescheitert: Die Bundesregierung darf dem Untersuchungsausschuss des Bundestags auch weiterhin eine Liste von (inaktiven) Selektoren vorenthalten. Es ging dabei keineswegs um sämtliche Suchbegriffe, die der US-amerikanische Geheimdienst NSA dem BND geliefert hatte und mit denen letzterer den Telekommunikationsverkehr am Internet-Knotenpunkt in Frankfurt/Main durchforstet hat. Auf der Liste stehen nur jene 40.000 Selektoren, die dem BND selbst nicht mehr geheuer waren und die er deshalb aussortiert hat – unter anderem weil damit Personen, Organisationen und Firmen aus der EU und auch aus Deutschland überwacht wurden. Die Bundesregierung hatte argumentiert, sie könne dem Ausschuss diese Liste nicht vorlegen, weil für eine Weitergabe an Dritte – damit auch an die parlamentarischen Kontrolleur*innen – die Einwilligung der USA erforderlich sei. Dazu habe man sich in einer völkerrechtlichen Vereinbarung mit den USA verpflichtet. Mit einer Bekanntgabe an den Ausschuss (und nicht etwa an die Öffentlichkeit) riskiere man, von der geheimdienstlichen Kooperation ausgeschlossen zu werden. Und ohne die sei die Arbeit des BND insgesamt gefährdet. Weiterlesen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/822 Komitee für Grundrechte und Demokratie, 17.11.2016 09:03 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Ho Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5807-20161116-selektorenlisten-bleiben-geheim.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5807-20161116-selektorenlisten-bleiben-geheim.html Tags: #Geheimdienste #Hacking #BVerfG #Urteil #Selektorenliste #USA #Bundesregierung #BND #NSA #PRISM #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung #Datenskandale #Grundrechte #Zensur #Informationsfreiheit Erstellt: 2016-11-16 16:44:00 Aufrufe: 1598 Kommentar abgeben |
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