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08.09.2009: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt KündigungDie unerlaubte Einsichtnahme in fremde E-Mails durch einen Systemadministrator stellt einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar und rechtfertigt dessen fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München mit Urteil vom 8. Juli 2009 (Az. 11 Sa 54/09). Der Kläger habe in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, da er unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne Korrespondenz zugegriffen habe. Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Unerlaubte-E-Mail-Einsichtnahme-durch-Admin-rechtfertigt-Kuendigung--/meldung/144934 Das wird dann hoffentlich auch bald die CDU lernen (siehe unseren Bericht vom 07.09.2009: "Mail ist wie eine Postkarte zu bewerten")
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1ae Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/578-20090908-unerlaubte-e-mail-einsichtnahme-durch-admin-rechtfertigt-kuendigung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/578-20090908-unerlaubte-e-mail-einsichtnahme-durch-admin-rechtfertigt-kuendigung.html Tags: #E-Mail #Mail #Post #Fernmeldegeheimnis #Grundgesetz #BDSG #Ueberwachung #Datenschutz #Urteil #Landgericht #Kuendigung #Arbeitnehmerdatenschutz Erstellt: 2009-09-09 05:55:50 Aufrufe: 3650 Kommentar abgeben |
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