Betreiber des Internetknotens De-CIX haben Klage gegen den Spähzwang eingereicht
Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben die Betreiber des De-CIX in Frankfurt/Main Klage gegen die auf dem G-10-Gesetz basierenden Anordnungen zur umfassenden Ausleitung ihres Datenverkehrs erhoben. Bereits 2009 hatte das De-CIX rechtliche Bedenken, die das Bundeskanzleramt einfach ignoriert hatte.
Das De-Cix beruft sich auf Aussagen im NSA-Untersuchungsausschuss , die seine alten Bedenken bestätigen. Führende Verfassungsrechtler hatten in ihren Aussagen klar fest gestellt, dass der BND auch Ausländern gegenüber die Grundrechte zu wahren hat.
Grundrechte gelten für alle Menschen nicht nur für deutschen Staatsbürger.
In einem jüngst veröffentlichten Gutachten des ehemaligen Verfassungspräsidenten Hans-Jürgen Papier: wurde sogar festgestellt, dass Zugriffe des Bundesnachrichtendiensts auf einen Datenaustauschpunkt wie den De-CIX "insgesamt rechtswidrig" sind. Das neue BND-Gesetz verschärft diese Probleme weiter, da es keine Einschränkungen sondern sogar erweiterte Zugriffe erlaubt.
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Kommentar: RE: 20160917 De-CIX klagt gegen die Bundesrepublik
Ich finde es gut, dass De-CIX hier eine Klärung herbeiführen wird, so sollten das auch andere Firmen im Sinne der Kunden tun.
U., 18.09.2016 14:40
RE: 20160917 De-CIX klagt gegen die Bundesrepublik
Ja es wäre wichtig das durch solche Klagen die Grenzen dessen was derzeit gemacht wird ausgelotet werden. Entweder um auf der einen Seite dem Staat die Grenzen aufzuzeigen oder auf der anderen Seite dafür zu arbeiten sie in die gewünschte Richtung (im Interesse der User) zu verändern.
R., 18.09.2016 16:04
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Erstellt: 2016-09-18 11:09:23 Aufrufe: 1551
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