06.09.2009: Schadenersatz bei unberechtigter Datenspeicherung im Job
Laut einem Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sollen Beschäftigte künftig besser vor Videoüberwachung und Kontrolle des E-Mail- und Telefonverkehrs am Arbeitsplatz geschützt werden. Zudem sollen die Firmen einen unabhängigen Beauftragten für Datenschutz einsetzen, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf den Minister.
Bei Verstößen gegen sein Persönlichkeitsrecht soll der Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Auch werden das Fragerecht des Arbeitgebers in der Bewerbungsphase und die Verwendung von Bewerberdaten aus Internetrecherchen eingeschränkt.
"Arbeitgeber nutzen die neuen Technologien, um zu erfahren, wo sich ihre Mitarbeiter aufhalten, mit wem sie reden, mit wem sie telefonieren, mit wem sie sich austauschen. Sie speichern Daten über die Ursachen von Krankheiten ihrer Beschäftigten, von denen sie eigentlich nichts wissen dürfen", sagte Annette Mühlberg von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Bespitzelung müsse ein Ende haben.
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Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Arbeitnehmer #Arbeitnehmerdatenschutz #Ueberwachung #Datenschutz #Schadensersatz #Bewerberdaten
Erstellt: 2009-09-06 09:53:35 Aufrufe: 4376
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