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15.08.2016 "Sicherheits"-gesetze seit 2001

Unzählige Verschärfungen zur Überwachung der Menschen ohne Sinn und Verstand

Zum Thema Terrorangst haben wir einen schönen Artikel gefunden, den man jedem Politiker entgegenhalten sollte, der wieder mal neue Überwachungsgesetze für dringend erforderlich hält, um den Untergang des Abendlandes aufzuhalten: "Warum Senioren gefährlicher sind als Terroristen"

 Der Ruf nach "schärferen" Gesetzen ist seit 2001 unser ständiger Begleiter. Ohne Maß oder Folgenabschätzung werden die Grundrechte der Menschen eingeschränkt. Hier eine kleine Zusammenfassung:

  • 2001 - Sicherheitspaket I:
    Die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung wurde unter Strafe gestellt 
    Alle Vereine mit religiösen Zielen können seither verboten werden. Das Religionsprivileg war bis dahin im Vereinsgesetz verankert.
  • 2002 - Sicherheitspaket II:
    Die Befugnisse der Geheimdienste massiv erweitert: Der Verfassungsschutz darf Informationen bei Telekommunikationsunternehmen, Banken und der Post einholen, die Personendaten dürfen wesentlich länger gespeichert werden. Auch das Bundeskriminalamt bekommt mehr Befugnisse bei der Informationsbeschaffung.
    Die Regelungen sind zeitlich befristet, 2006 wurde das Gesetz verlängert und dabei ausgeweitet. 2011 wurde eine weitere Verlängerung bis 2015 vereinbart.
  • 2002 - Rasterfahndung:
    Die vernetzte Durchsuchung von Datenbeständen nach bestimmten Kriterien wurde schon in den 1970er-Jahren für die Fahndung nach RAF-Terroristen genutzt. Nach den Anschlägen vom 11. September wurden präventiv die Daten von mehr als acht Millionen Menschen erfasst, mehr als 1600 Menschen näher überprüft - allerdings ohne jedes Ergebnis.
    2006 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Rasterfahndung erheblich ein. Die Richter stellten fest, dass dieses Instrument nur zum Einsatz kommen darf, wenn eine "konkrete Gefahr" besteht. Eine präventive Rasterfahndung - bei der die Unschuldsvermutung aufgehoben wird - sei verfassungswidrig.
  • 2003 - Strafrechtsverschärfung:
    Das Anti-Terror-Strafrecht wird durch den Bundestag verschärft.
  • 2004 - Terrorismusabwehrzentrum:
    Das GTAZ (Gemeinsame Terror Abwehrzentrum) soll die Arbeit der Sicherheitsbehörden auf Länder- und Bundesebne zwischen Landespolizei, der Bundespolizei und der Geheimdienste koordinieren.
    Kritiker bemängeln die Aufhebung der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten (Konsens seit dem Polizeibrief der Alliierten von 1949).
  • 2004 - Zuwanderungsgesetz:
    Der Bundestag verabschiedet das Zuwanderungsgesetz, das ab 2005 Justiz und Exekutive eine Handhabe gegen terrorverdächtige Ausländer gibt.
  • 2005 - Luftsicherheitsgesetz:
    Das Luftsicherheitsgesetz sollte es der Bundeswehr erlauben, in einem Fal einer Flugzeugentführung voll besetzte Passagierjets notfalls abzuschießen, um einen Anschlag zu verhindern.
    Ein Jahr nach Inkrafttreten erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz allerdings für ungültig, weil es gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße und weil der Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Waffen im Inland von der Verfassung nicht erlaubt sei.
    2012 allerdings korrigierte Karlsruhe die Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass die Bundeswehr durchaus im Inneren eingesetzt werden darf - allerdings nur dann, wenn eine "Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes" vorliegt.
  • 2005 - Biometrischer Reisepass:
    Reisepässe müssen ein digitalisiertes Passbild enthalten, 2007 kam ein digitalisierter Fingerabdruck hinzu (EU-Vereinbarung von 2004).
    Die Sicherheit dieser Dokumente wird durch diverse Hacks in Frage gestellt.
  • 2006 - Anti-Terror-Datei:
    Polizei und Geheimdienste können auf diese gemeinsame Datei zugreifen. Die Datenbank dient bundesweit 38 Sicherheitsbehörden zum Informationsaustausch über mutmaßliche Terroristen und deren Organisationsstrukturen. Die Einführung stieß bei Bürgerrechtlern auf harsche Kritik.
    2013 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile der Anti-Terrordatei für verfassungswidrig.
  • 2006 - Vorratsdatenspeicherung:
    Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht eine sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten vor.
    Gegen die Regelung hatten zehntausende Bürger geklagt. 2010 kippten die Verfassungsrichter das Gesetz und ordneten die unverzügliche Löschung aller gespeicherten Daten an. Im April 2014 kippte dann der Europäische Gerichtshof die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
  • 2008 - BKA-Gesetz:
    Mit dem Gesetz kann das Bundeskriminalamt in der Gefahrenabwehr tätig werden. Bislang waren die Länder dafür zuständig. Am umstrittensten ist die Online-Durchsuchung - also das Ausspähen heimischer Festplatten.
    Das Bundesverfassungsgericht erlaubt diese Durchsuchungen - allerdings nur, wenn es "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gibt.
  • 2009 - Strafe für Terror-Ausbildung:
    Die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps und von Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffenwird unter Strafe gestellt.
  • 2011 - Nationales Cyber-Abwehrzentrum:
    In dieser Einrichtung kooperieren Sicherheitsorgane des Bundes zur Abwehr elektronischer Angriffe auf die IT-Infrastruktur.
  • 2011 - Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze:
    Bundestag und Bundesrat verlängern die Maßnahmen bis 2015. Die Nachrichtendienste können künftig bei zentralen Stellen Auskünfte über Kontodaten oder Flüge einholen.
  • 2012 - Extremismus- und Terrorabwehrzentrum:
    Aufgabe des Zentrums, das nach dem Vorbild des Terrorismusabwehrzentrums organisiert wurde, ist die Abwehr von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus und Spionage.
  • 2012 - Verbunddatei Rechtsextremismus:
    Sie geht auf die massiven Fehler und Versäumnisse bei den Ermittlungen gegen die rechtsextreme NSU-Terrorzelle zurück. Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie der militärische Abschirmdienst sind damit verpflichtet, ihre Erkenntnisse über gewaltbereite Rechtsextremisten in dieser Datei zu bündeln.
  • 2015 - Anti-Terror-Gesetze erneut verlängert:
    Bundestag und Bundesrat verlängern die Maßnahmen bis ins Jahr 2021. Außerdem werden die Gesetze erneut verschärft. So können die Behörden künftig gewaltbereiten Islamisten den Personalausweis entziehen.
  • 2016 - Vorratsdatenspeicherung:
    Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung regelt die Speicherung aller Kommunikationsdaten für bis zu 10 Wochen.
    Mehrere Klagen beim BVerfG sind dagegen anhängig ...
  • 2016 - Weiteres Anti-Terror-Gesetz im Bundestag:
    Der Bundestag beschließt ein weiteres Anti-Terror-Paket. Darin ist unter anderem ein verbesserter Austausch von Geheimdienstinformation mit ausländischen Diensten vorgesehen. Außerdem muss beim Kauf einer Handy-Prepaid-Karte ab jetzt ein Ausweis vorgelegt werden. Die Bundespolizei darf künftig verdeckte Ermittler einsetzen.
  • ...

... und wie soll es weitergehen? und wohin soll das führen, wenn nicht in einen Obrigkeits- und Überwachungsstaat?

Mehr dazu und mehr Inhalte der einzelnen Gesetze bei http://www.tagesschau.de/inland/sicherheitsgesetze108.html
und eine Liste über die Zeit vor 2001 gibt es in unseren Begrifferklärungen und dem Stichwort Ueberwachungsgesetze.

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Erstellt: 2016-08-15 08:18:29
Aufrufe: 1973

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