Wer ist Eigentümer Amerikanischer Liegenschaften in Deutschland?
Die sogenannte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist grundsätzlicher Eigentümer der, den ausländischen Streitkräften zur Nutzung überlassenen Liegenschaften in Deutschland. So die Antwort auf eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium vom 23.02.2016.
Wie sieht es dann mit dem dort geltenden Recht aus? Gilt auf den besagten Liegenschaften amerikanisches- oder deutsches Recht? Welche Befugnisse haben dort z.B. deutsche Polizisten, die z.B. gerufen werden, um zu prüfen ob dort Müllmänner oder Folteropfer von einem Gebäude zum anderen gehen (müssen)?
Können deutsche Strafverfolgungsbehörden die Liegenschaften betreten und ggf. dort ermitteln?
Mehr dazu bei https://enidanx.wordpress.com/2016/08/06/rechtliche-grundlagen/
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Erstellt: 2016-08-08 08:58:43 Aufrufe: 1785
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