Lehrer darf vom Verfassungsschutz überwacht werden, wenn er Versammlungen von Linken besucht
Im April 2016 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden, dass die Bespitzelung und Überwachung des Lehrers Michael C. durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist.
Dabei geht es nicht um konkrete Taten. C. forderte Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und deren Löschung. Gemäß den unvollständig vorliegenden Daten ist nur ersichtlich, dass er seine Grundrechte auf Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit wahrgenommen hat in dem er an Demonstrationen teilgenommen hat. Sein „Fehler“ bestand darin, dass er es in Kontexten tat, in dem auch „Linksextremisten“ dabei gewesen sein könnten.
Im Urteil wird zitiert, dass der Verfassungsschutz für seine Arbeit „tatsächliche Anhaltspunkte“ „für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ haben muss, aber der „Beobachtungsauftrag“ reiche selbstverständlich „weit in das Vorfeld von Straftaten“.
C. wird also weiterhin überwacht werden.
In seinem Berufsverbotsverfahren von 2003 bis 2007 hat er immerhin auch eine andere Erfahrung gemacht. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist letztlich nicht dem Ministerium gefolgt, sondern hat das Berufsverbot als rechtswidrig erkannt und seine „Verfassungstreue“ bestätigt. Das Land musste Schadenersatz zahlen.
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Erstellt: 2016-07-29 07:46:29 Aufrufe: 1765
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