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16.07.2016 Legal

Räumung in der Rigaer Straße war rechtswidrig, sagt das Berliner Landgericht

1 Handwerkerstunde 45€ - 300 Polizisten für 5 Stunden, inkl Zulagen 45.000€ - Verletzung der Grundrechte unbezahlbar

Eine schallende Ohrfeige hat das Berliner Landgericht an den Berliner Innensenator vergeben, nachdem dieser mit 500 Polizisten Räume in einem Haus in der Rigaer Straße "für Handwerker zugänglich machte".

Für eine solche "Rechts"hilfe für den Eigentümer fehlte es aber an einem Räumungsbefehl und dem zuständigen Gerichtsvollzieher.

Für den Wahlkampf in Berlin nahm der CDU Innensenator auch in Kauf, dass hunderte Polizisten über Wochen dazu abgestellt wurden, einem einzelnen Eigentümer den Zugang zu einem kleinen Teil seines ansonsten vermieteten Hauses zu sichern – die sind in der obigen Aufrechnung noch nicht mal enthalten ;-))

Dafür mussten hunderte Nachbarn in einer Sicherheitszone leben, die sie nur nach Ausweiskontrolle betreten und in der sie nicht mal Besuch empfangen durften. Die Nachbarschaft setzt sich deshalb schon seit Wochen für einen Runden Tisch ein, um die aufgestauten Aggressionen abzubauen und nach einer langfristigen Lösung zu suchen.

Überwachungs- und Sicherheitsstaat wurde schon mal im Kleinen geübt, um Stimmen am rechten Rand bei den Wahlen in Berlin am 17.9. zu erhaschen. Grundrechte wurde dafür einfach mal über Bord geworfen.

Selbst bei der Rückgabe der illegal zurück eroberten Räume nach dem Gerichtsurteil wurde den Nutzern und ihrem Anwalt der Schlüssel verweigert. Sie mussten einen Schlüsseldienst rufen, um wieder hinein zu gelangen.

Mehr dazu bei http://www.tagesspiegel.de/politik/berlins-innensenator-henkel-und-die-rigaer-strasse-legal-illegal-abgeordnetenhauswahl/13872836.html
und http://www.morgenpost.de/meinung/article207834817/Entscheidung-zur-Rigaer-Strasse-wird-fuer-Henkel-zum-Problem.html
und http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizeieinsatz-in-der-rigaer-strasse-in-berlin-frank-henkel-ist-eine-gefahr-fuer-sicherheit-und-ordnung/12844036.html

Alle Artikel zu


Kommentar: RE: 20160716 Legal, illegal, Abgeordnetenhauswahl

Ein Schmankerl ist ja auch, dass bei der Suche nach den "linksautonomen Autobrandstiftern", die ja nach Henkels Ansicht in der Rigaer Straße beheimatet sind, ausgerechnet ein rechtes ... (zensiert de Maiziere zuliebe) beim Zündeln an drei Autos erwischt wurde, der auch als Polizeispitzel tätig war. (https://www.berlinonline.de/lichtenberg/nachrichten/4477128-4015958-autobrandstifter-in-lichtenberg-ertappt.html)

Kristian, 16.07.2016 10:52


 RE: 20160716 Legal, illegal, Abgeordnetenhauswahl

Ok... vielleicht kann mir hier an dieser Stelle jemand erklären, was ein Versäumnisurteil ist, und was das genau für die weitere gerichtliche Auseinandersetzung bedeutet?

Meinem Verständnis nach ist die Gerichtsentscheidung noch nicht abgeschlossen, sondern es wird nun nach dem Einspruch durch den neuen Rechtsanwalt genau an der Stelle weitergehen, wo sie aufgehört hat...

Inwiefern soll das dann eine Ohrfeige für Henkel und die Polizei darstellen wenn doch das letzte Wort noch gar nicht gesprochen ist?

https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.497295.php
https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.497797.php

G., 16.07.2016 13:42


 RE: 20160716 Legal, illegal, Abgeordnetenhauswahl

Du hast in sofern recht, dass dem Eigentümer immer noch das Recht eingeräumt werden kann, die Räumlichkeiten räumen zu lassen um sie nach eigenem Ermessen zu renovieren/nutzen. Da ihm das Recht aber noch nicht zugesprochen wurde, war der Räumungsbefehl und damit das Handeln der Polizei rechtswidrig. Es hätte erst verhandelt und dann, im Beisein eines Gerichtsvollziehers, geräumt werden müssen, falls die Bewohner sich einem Gerichtsbeschluss widersetzen.

T., 16.07.2016 14:21


 RE: 20160716 Legal, illegal, Abgeordnetenhauswahl

Also ist die Rechtswidrigkeit beschlossene Sache... nur ob geräumt wird oder nicht steht noch nicht fest.
Verstanden! Danke!

G., 18.07.2016 20:16


 


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Tags: #Polizei #Ueberwachung #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #Anonymisierung #Zensur #Polizeieinsatz #rechtswidrig #Henkel #CDU #Berlin #Geldverschwendung #Missbrauch #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit
Erstellt: 2016-07-16 08:08:10
Aufrufe: 1979

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